- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht
- Bewilligungen
- Ausweis Ci
Ausweis Ci
Ausweis Ci
Der Ausweis für Angehörige von internationalen Beamten Ci und Ci EU/EFTA
Das Wichtigste in Kürze
– Die Ehegatten und die vor dem 21. Altersjahr im Familiennachzug zugelassenen Kinder von Mitgliedern ausländischer Vertretungen oder von internationalen Beamtinnen und Beamten erhalten einen erleichterten Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, sofern sie in der Schweiz mit der hauptberechtigten Person im gemeinsamen Haushalt leben.
– Die kantonalen Ausländerbehörden stellen im Austausch gegen den EDA-Ausweis einen Ci-Ausweis aus, wenn die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller einen Arbeitsvertrag, eine verbindliche Offerte oder bei selbständiger Erwerbstätigkeit ein entsprechendes schriftliches Gesuch vorlegt.
– Nach Beendigung der Erwerbstätigkeit wird der EDA-Ausweis im Austausch gegen den Ci-Ausweis wieder ausgehändigt, sofern die Voraussetzungen für den EDA-Ausweis noch gegeben sind.