Die verschiedenen Ausweiskategorien lassen sich in zwei Hauptbereiche aufteilen: den sogenannten Ausländerbereich, welcher sich auf die gesetzlichen Bestimmungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes abstützt, und den Asylbereich, die Ausweiskategorien, welche sich aus den Bestimmungen des Asylgesetzes ableiten.
Mit Inkrafttreten der bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union*) sowie den gleichzeitig abgeschlossenen Verträgen mit den EFTA-Staaten*) wurden für Personen, welche ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz aus dem Freizügigkeitsabkommen ableiten können, zusätzliche Bewilligungskategorien im Ausländerbereich geschaffen. *) EU-Staaten mit bilateralen Verträgen: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern EFTA-Staaten: Norwegen, Island, Liechtenstein