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- Ausweis L EU/EFTA
Ausweis L EU/EFTA
Ausweis L EU/EFTA
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kurzaufenthaltsbewilligung EU/EFTA wird an Arbeitnehmer aus dem EU-Raum ausgestellt, die im Besitze eines unterjährigen Arbeitsvertrages sind, an Dienstleistungserbringer und -empfänger sowie an Nichterwerbstätige (inkl. Personen auf Stellensuche) mit einer Aufenthaltsdauer von max. 364 Tagen (z.B. Schüler, Studenten)
- Die Bewilligungsdauer richtet sich bei Erwerbstätigen nach der Dauer des Arbeitsvertrages.
- Es besteht ein Recht auf geographische und berufliche Mobilität.
- Die Kurzaufenthaltsbewilligung kann auf Vorlage eines neuen Arbeitsvertrages erneuert werden.
- Es besteht, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, ein Anspruch auf Familiennachzug.