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KIP 2bis (2022-2023)
Seit 2014 setzten Bund und Kantone die Integrationsförderung über kantonale Integrationsprogramme (KIP) um. Ein KIP dauert in der Regel vier Jahre. 2019 haben der Bund und die Kantone zusätzlich die Integrationsagenda Schweiz (IAS) gestartet. Diese fokussiert sich auf Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen.
Wegen dieser Neuerung haben das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) beschlossen, eine Zwischenphase einzulegen. Deshalb gibt es ein verkürztes KIP 2bis (2022-23).
Für das KIP 2bis (2022-2023) gelten die aktualisierten kantonalen Eingaben aus dem vorherigen KIP 2 (2018-2021) und der IAS (2020-2021) sowie die Vereinbarungen zwischen dem SEM und den einzelnen Kantonen.
Am 20. Mai 2021 hat der Landrat die einmalige Ausgabe für die Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms für die Jahre 2022/23 (KIP 2bis) mit 61:22 Stimmen bewilligt. Daraufhin hat die SVP BL gegen diesen Entscheid das Referendum ergriffen. Das Baselbieter Volk hat am 28. November 2021 der Ausgabe mit knapp 60% der Stimmen zugestimmt: