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Kantonale Integrationsprogramme
Kantonale Integrationsprogramme

In den letzten zehn Jahren hat sich die Integrationspolitik in der Schweiz stark verändert. Bund, Kantone und Gemeinden haben gemeinsam die Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) entwickelt. Diese Programme sorgen dafür, dass Integration auf allen staatlichen Ebenen wichtig ist. Zudem verbessern die Programme die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden.
Seit 2014 arbeiten die KIP daran, die Integrationsmassnahmen in den Kantonen und Gemeinden zu verbessern. Sie schliessen Lücken und gleichen Unterschiede zwischen Regionen aus. Die KIP ergänzen die bestehenden Integrationsangebote der Regelstrukturen* wie Schulen, Berufsbildung und Arbeitsmarkt. Sie haben jedoch keinen Einfluss auf die Einwanderung oder die Zulassung von Menschen.
* Regelstrukturen sind alle Angebote und Institutionen, die für jede und jeden offen sind, wie Schulen, Arbeitsplätze, Gesundheitsversorgung und soziale Einrichtungen. Auch soziale Bereiche wie Vereine und Nachbarschaften gehören dazu.
Weitere Informationen: www.kip-pic.ch
KIP 3 (2024-2027)
Das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) hat sieben Förderbereiche, in denen es spezifische Massnahmen zur Integration gibt. Der Bund unterstützt das Programm finanziell in gleicher Höhe wie Kanton und Gemeinden zusammen. Das KIP trägt zur Erfüllung des kantonalen Integrationsauftrags bei mit Massnahmen wie Deutschkursen für Erwachsene, Informations- und Beratungsangeboten sowie Deutschförderung für Kinder im Vorschulalter.
Im KIP 3 (2024-2027) möchte das Staatssekretariat für Migration (SEM) bewährte Massnahmen aus KIP 1 und KIP 2 weiterführen. Ausserdem möchte es die Ausrichtung von einzelnen Förderbereichen schärfen. Dazu hat es die KIP-Programmziele ausgebaut und konkretisiert. Ein besonderes Ziel im KIP 3 liegt darin, dass die spezifische Integrationsförderung stärker mit den Regelstrukturen zusammenarbeitet. Ein weiterer Fokus liegt auf der Qualitätssicherung. Details dazu liefern das Grundlagenpapier und das Rundschreiben des SEM:
SEM: Kantonale Integrationsprogramme 2024-2027 (KIP 3)
Im KIP des Kanton Basel-Landschaft sind die Förderbereiche Information und Beratung, Sprache und frühe Kindheit besonders wichtig. Der Fachbereich Integration arbeitet weiterhin mit regionalen Organisationen wie dem Ausländerdienst BL (ald), dem SRK BL und der HEKS Geschäftsstelle beider Basel zusammen.
Um sicherzustellen, dass die Massnahmen gut funktionieren, sind zwei grössere Evaluationen und eine Studie geplant. Diese sollen innerhalb von vier Jahren durchgeführt werden:
- Evaluation: Ausländerdienst, Dienstleistung, Information und Beratung
- Evaluation: SRK BL, Programm «mitten unter uns»
- Studie Bedarfserhebung: Überprüfung der aktuellen Sprachsubventionierung
Am 8. Juni 2023 hat der Landrat die einmalige Ausgabe für die Umsetzung des KIP 3 mit 60:20 Stimmen bewilligt:
Landratsvorlage Kantonales Integrationsprogramm 3 (2024-2027)
KIP 2bis (2022-2023)
Seit 2014 setzten Bund und Kantone die Integrationsförderung über kantonale Integrationsprogramme (KIP) um. Ein KIP dauert in der Regel vier Jahre. 2019 haben der Bund und die Kantone zusätzlich die Integrationsagenda Schweiz (IAS) gestartet. Diese fokussiert sich auf Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen.
Wegen dieser Neuerung haben das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) beschlossen, eine Zwischenphase einzulegen. Deshalb gibt es ein verkürztes KIP 2bis (2022-23).
Für das KIP 2bis (2022-2023) gelten die aktualisierten kantonalen Eingaben aus dem vorherigen KIP 2 (2018-2021) und der IAS (2020-2021) sowie die Vereinbarungen zwischen dem SEM und den einzelnen Kantonen.
Am 20. Mai 2021 hat der Landrat die einmalige Ausgabe für die Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms für die Jahre 2022/23 (KIP 2bis) mit 61:22 Stimmen bewilligt. Daraufhin hat die SVP BL gegen diesen Entscheid das Referendum ergriffen. Das Baselbieter Volk hat am 28. November 2021 der Ausgabe mit knapp 60% der Stimmen zugestimmt:
KIP 2 (2018-2021)
Ab 2018 werden die vierjährigen kantonalen Integrationsprogramme in einer zweiten Phase fortgesetzt. Die Kantone arbeiten weiter an den nationalen Zielen für Integration und setzen diese gemeinsam mit den Gemeinden und anderen wichtigen Gruppen vor Ort um. Das Kantonale Integrationsprogramm KIP 2 beruht auf drei Pfeilern: Information & Beratung, Bildung & Arbeit sowie Verständigung & gesellschaftliche Integration. Die drei Pfeiler umfassen insgesamt acht Förderbereiche.
Kantonales Integrationsprogramm (KIP) des Kantons Basel-Landschaft 2018-2021
SEM: Kantonale Integrationsprogramme (KIP) 2018-2021
Tätigkeitsbericht zu Massnahmen und Projekten in der Integrationsförderung (KIP 2, 2018-2021)
KIP 1 (2014-2017)
Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Wir müssen sie auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Bereichen angehen. Nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone und Gemeinden sind dafür verantwortlich. Denn Integration passiert hauptsächlich vor Ort, also in den Kantonen und Gemeinden. Mit den kantonalen Integrationsprogramme (KIP) berücksichtigen wir diese Realität. Zum ersten Mal gibt es ein Programm, das auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene arbeitet und die Aufgaben klar verteilt.
Gemeinsam mit den wichtigen Stellen der kantonalen Verwaltung, den Gemeinden und der Zivilgesellschaft haben wir das KIP Basel-Landschaft erarbeitet. Wir haben gemeinsam Massnahmen in den drei Bereichen «Information & Beratung», «Arbeit und Bildung» und «Verständigung und gesellschaftliche Integration» definiert, welche die Richtung der Integrationsförderung unseres Kantons für die Jahre 2014 – 2017 vorgeben und diese nachhaltig umsetzen.
Kantonales Integrationsprogramm (KIP) des Kantons Basel-Landschaft 2014-2017
Integrationspolitik
Schweizer Integrationspolitik: «Fördern und Fordern»
Die Schweiz hilft Menschen, die hierher kommen, sich gut einzuleben. Das heisst, dass diese Menschen sich anstrengen sollen, aber auch Unterstützung bei ihrer Integration bekommen. Dabei sind Verständnis, Offenheit und Lernbereitschaft von allen Mitgliedern der Gesellschaft gefragt.
Die Integration erfolgt in erster Linie über die Regelstrukturen. Das heisst über die Schule, die Berufsbildung, die Arbeitswelt oder die Institutionen der sozialen Sicherheit. Es gibt aber nach wie vor Lücken oder Hürden, die den Zugang erschweren. Die spezifische Integrationsförderung möchte diese Lücken schliessen und den Zugang zu den Regelstrukturen vereinfachen.
Die Gesetze und Verordnungen regeln, wann eine Person als integriert gilt. Das kantonale Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht AMIB ist für die Überprüfung zuständig.
Vier Grundsätze der Integration
Die Integrationspolitik der Schweiz richtet sich nach vier Grundsätzen. Diese haben Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam erarbeitet.
Gleiche Chancen für alle
Jeder Mensch ist gleich wichtig und hat die gleichen Rechte und Pflichten. Niemand darf benachteiligt oder ausgeschlossen werden. Der Staat sorgt dafür, dass alle seine Angebote für jeden zugänglich sind.
Eigenverantwortung
Jeder Mensch, der in der Schweiz lebt, muss die Gesetze und Regeln beachten. Er versucht, selbst finanziell unabhängig zu sein und respektiert die kulturelle Vielfalt des Landes. Das bedeutet, man muss sich aktiv mit dem Leben in der Schweiz beschäftigen und alle Menschen respektieren. Wer sich nicht an diese Regeln hält oder die Integration stört, muss mit Konsequenzen rechnen.
Potentiale nutzen
Integration wird als eine Investition in die Zukunft angesehen. Eine erfolgreiche Integration hängt davon ab, dass alle Menschen ihren Teil dazu beitragen.
Vielfalt
Der Staat hat eine flexible Integrationspolitik, die sich an die jeweilige Situation anpasst. Diese Politik arbeitet gemeinsam mit Unternehmen, der Gesellschaft und Menschen mit Migrationshintergrund.