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KIP 3 (2024-2027)
Das Kantonale Integrationsprogramm (KIP) hat sieben Förderbereiche, in denen es spezifische Massnahmen zur Integration gibt. Der Bund unterstützt das Programm finanziell in gleicher Höhe wie Kanton und Gemeinden zusammen. Das KIP trägt zur Erfüllung des kantonalen Integrationsauftrags bei mit Massnahmen wie Deutschkursen für Erwachsene, Informations- und Beratungsangeboten sowie Deutschförderung für Kinder im Vorschulalter.
Im KIP 3 (2024-2027) möchte das Staatssekretariat für Migration (SEM) bewährte Massnahmen aus KIP 1 und KIP 2 weiterführen. Ausserdem möchte es die Ausrichtung von einzelnen Förderbereichen schärfen. Dazu hat es die KIP-Programmziele ausgebaut und konkretisiert. Ein besonderes Ziel im KIP 3 liegt darin, dass die spezifische Integrationsförderung stärker mit den Regelstrukturen zusammenarbeitet. Ein weiterer Fokus liegt auf der Qualitätssicherung. Details dazu liefern das Grundlagenpapier und das Rundschreiben des SEM:
SEM: Kantonale Integrationsprogramme 2024-2027 (KIP 3)
Im KIP des Kanton Basel-Landschaft sind die Förderbereiche Information und Beratung, Sprache und frühe Kindheit besonders wichtig. Der Fachbereich Integration arbeitet weiterhin mit regionalen Organisationen wie dem Ausländerdienst BL (ald), dem SRK BL und der HEKS Geschäftsstelle beider Basel zusammen.
Um sicherzustellen, dass die Massnahmen gut funktionieren, sind zwei grössere Evaluationen und eine Studie geplant. Diese sollen innerhalb von vier Jahren durchgeführt werden:
- Evaluation: Ausländerdienst, Dienstleistung, Information und Beratung
- Evaluation: SRK BL, Programm «mitten unter uns»
- Studie Bedarfserhebung: Überprüfung der aktuellen Sprachsubventionierung
Am 8. Juni 2023 hat der Landrat die einmalige Ausgabe für die Umsetzung des KIP 3 mit 60:20 Stimmen bewilligt:
Landratsvorlage Kantonales Integrationsprogramm 3 (2024-2027)