- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht
- Rückkehrberatung
Rückkehrberatung
1. Allgemeines
Die Rückkehrhilfe ist ein System von Leistungen, mit dem die freiwillige und pflichtgemässe Rückkehr von asylsuchenden Personen und von anerkannten Flüchtlingen gefördert wird. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) setzt dieses Instrument mit seinen Partnern, der Internationalen Organisation für Migration (IOM) und den zuständigen kantonalen Stellen, um. Die individuelle Rückkehrhilfe ist auf die Bedürfnisse der rückkehrenden Person zugeschnitten und kann u.a. aus der Reiseorganisation ins Heimatland, individuellen Projekten, finanzieller Starthilfe und medizinischer Hilfe bestehen.
2. Wer kann von Rückkehrhilfe profitieren?
Rückkehrhilfe kann von allen Personen aus dem Asylbereich sowie von anerkannten Flüchtlingen, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen, beantragt werden. Von der Rückkehrhilfe ausgeschlossen sind Personen, die straffällig geworden sind oder die sich während oder nach dem Verfahren offensichtlich missbräuchlich verhalten haben.
3. Wo kann ich mich informieren und anmelden?
Asylsuchende, welche dem Kanton Basel-Landschaft zugeteilt worden sind sowie im Kanton Basel-Landschaft wohnhafte anerkannte Flüchtlinge wenden sich an die Rückkehrberatung BL, Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht in Pratteln. Für Personen, welche sich in den Empfangs- und Verfahrenszentren aufhalten, sind die dortigen Rückkehrberatungsstellen zuständig. Betroffene, welche eine freiwillige Rückkehr in Betracht ziehen oder welche sich näher über die Rückkehrhilfe informieren möchten, können sich telefonisch oder per email mit der Rückkehrberatung BL in Verbindung setzen.
Rückkehrberatung Basel-Landschaft
Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht
Schlossstrasse 1
4133 Pratteln
061 552 51 61
amib.asyl@bl.ch