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Alkoholverkauf

Die gewerbsmässige Abgabe von alkoholischen Getränken ist bewilligungspflichtig. Der Kanton erteilt Bewilligungen für den Verkauf von Spirituosen (gebrannten Wassern), Bier- und Weinprodukten (gegorene alkoholische Getränke) sowie temporäre Bewilligungen für den Verkauf von Bier- und Weinprodukten (z.B. an einen temporären Verkaufsstand).

Jugendschutz