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Alkoholverkauf

Die gewerbsmässige Abgabe von alkoholischen Getränken ist bewilligungspflichtig. Durch den Kanton werden Bewilligungen für den Verkauf von gebrannten Wassern (Spirituosen), Bier- und Weinprodukten (gegorene Getränke) sowie temporäre Bewilligungen für den Verkauf von Bier- und Weinprodukten ausgestellt.

Jugendschutz