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Gastwirtschaftswesen

Das Thema Gastwirtschaftswesen umfasst sämtliche öffentlich zugänglichen Betriebe (z.B. Gastwirtschaften, Hotelbetriebe, Imbiss/Take-Away sowie Saisonbetriebe), nicht öffentlich zugänglichen Betriebe (z.B. Vereinswirtschaften, Betriebskantinen, Kirchgemeinde- und Jugendclubwirtschaften) sowie verlängerte Öffnungszeiten im Zusammenhang mit gastgewerblichen Betrieben.

Wann braucht es eine Bewilligung?

Öffentlich zugängliche Betriebe (Restaurants, Bistros, Cafés)

Nicht öffentlich zugängliche Betriebe (Vereins-, Jugendclub-, Kirchgemeindewirtschaften, Betriebskantinen)

Saisonbetriebe

Standortbewilligung

Verlängerte Öffnungszeiten

Gelegenheitswirtschaften