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Standortbewilligung
Neuerteilung einer Standortbewilligung
Bei der Einrichtung eines neuen Gastgewerbebetriebs muss ein Gesuch beim Bauinspektorat und parallel dazu ein Gesuch um Errichtung einer Gastwirtschaft bei der Sicherheitsdirektion BL, Fachbereich Bewilligungen, gestellt werden.
Die Bewilligung wird erteilt, wenn aufgrund der konkreten Verhältnisse (bzgl. Standort, Betriebscharakter und baulicher Gegebenheiten) keine übermässige Beeinträchtigung der Wohnqualität und keine unzumutbare Störung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit zu erwarten sind. Weitere Infos entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt.
Änderungen im Betrieb
Sämtliche Änderungen des Betriebs, insbesondere Betriebserweiterungen und die Änderung des Betriebscharakters, sind bewilligungspflichtig.
Antragsformular Standortbewilligung
Raucherräume (Fumoirs) - Schutz vor Passivrauchen
In öffentlich zugänglichen Räumen ist das Rauchen verboten. Reine Raucherlokale sind im Kanton Basel-Landschaft nicht erlaubt! Es besteht jedoch die Möglichkeit, sog. unbediente Raucherräume (Fumoirs) einzurichten, in denen geraucht werden darf.
Merkblatt Raucherräume (Fumoirs)
Antragsformular und Beilagen
Zusammen mit dem Antragsformular müssen Sie folgende Beilagen einreichen:
- Betriebskonzept
- Situationsplan
- Grundrissplan