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Familienergänzende Kinderbetreuung
Im Kanton Basel-Landschaft gilt seit dem 1. Januar 2017 das Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB-Gesetz) (SGS 852), das durch eine Verordnung (SGS 852.11) konkretisiert wird.
Im Jahr 2020 wurden der Familienbericht 2020 und die Strategie gegen Armut des Kantons Basel-Landschaft veröffentlicht. Beide Berichte betonen die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung der familien- und schulergänzenden Betreuung (FEB bzw. SEB), um die Lebensqualität von Familien zu verbessern, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern und Armut zu bekämpfen.
Am 30. März 2021 und in überarbeiteter Form am 10. Mai 2021 reichte ein Komitee der SP Baselland die nicht formulierte Initiative «Gebührenfreie Kinderbetreuung für alle Familien» ein, die am 5. August 2021 für zustande gekommen erklärt wurde. Derzeit läuft ein Projekt zur Revision des FEB-Gesetzes. Im Zuge des Projekts werden Gegenvorschläge für eine Kantonsbeteiligung an den FEB-/SEB-Kosten erarbeitet und geprüft.
Was ist familienergänzende Kinderbetreuung?
Unter dem Begriff familienergänzende Kinderbetreuung werden sämtliche Angebote zusammengefasst, welche tagsüber Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Ende der Sekundarschule betreuen. Familienergänzende Betreuungsangebote sind Kindertagesstätten, Mittagstische (als Teil der familienergänzenden Betreuung im Schulbereich), schulergänzende Betreuungsangebote inkl. Tageskindergärten und Tagesschulen sowie Tagesfamilien. Spielgruppen werden aufgrund des meist nur geringen Betreuungsumfang nicht zur familienergänzenden Kinderbetreuung gezählt.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.
Bundes- und kantonalrechtliche Grundlagen
Bundesrechtliche Grundlagen:
- Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (Pflegekinderverordnung, PAVO), SR 211.222.338
- Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (KBFHG, SR 861)
Kantonalrechtliche Grundlagen:
- Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung, SGS 852
- Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung, SGS 852.11
- Gesetz über die Sozial- und die Jugendhilfe (Sozialhilfegesetz, SHG), SGS 850
- Verordnung über die Kinder- und Jugendhilfe, SGS 850.15
- Verordnung über die Bewilligung und Beaufsichtigung von Heimen (Heimverordnung), SGS 850.14
- Bildungsgesetz, SGS 640 (§ 15 Bst. g. Bedarfsabklärung Mittagstisch)
- Verordnung über den Mittagstisch an der Sekundarschule, SGS 642.15