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Kindes-/Erwachsenenschutz
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)
Die 86 Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft haben sich zu sechs interkommunalen KESB zusammengeschlossen. (Homepage KESB)
Die KESB sind erstinstanzlich für alle Massnahmen im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Die Entscheide einer KESB ergehen durch deren Spruchkörper, der als interdisziplinäres Fachgremium ausgestaltet ist. Sie erfolgen grundsätzlich in Dreierbesetzung bzw. bei bestimmten Geschäften präsidial (§ 64 Abs. 2 EG ZGB).
Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der KESB
Das Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist als einzige kantonale Instanz für die Beurteilung von Beschwerden gegen Entscheide der KESB zuständig. (Homepage Kantonsgericht)
Beschwerdeinstanz gegen Handlungen oder Unterlassungen der Beistandsperson
Für die Beurteilung von Beschwerden gegen Handlungen oder Unterlassungen der Beistandsperson ist die KESB zuständig.
Aufsichtsbehörde über die KESB
Die Sicherheitsdirektion ist die Aufsichtsbehörde über die KESB. Dieser obliegt eine rein administrative Aufsicht, die vor allem in der Aufgabe besteht auf einer allgemeinen Ebene für eine korrekte, einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen. Die Aufsichtsbehörde kann jedoch nicht in den Einzelfall eingreifen und insbesondere keine Entscheide der KESB abändern oder aufheben.
Internationaler Kindes- und Erwachsenenschutz
Die Sicherheitsdirektion ist die kantonale Zentralbehörde im internationalen Kindes- und Erwachsenenschutz. In dieser Funktion unterstützt sie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden bei internationalen Sachverhalten im Verkehr mit den Behörden im Ausland.
Gesetzliche Grundlagen
- 360 - 456 Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB; SR 210)
- 60 - 93a Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB; SGS 211)
- 34bbis Gemeindegesetz (GemG; SGS 180)
- 17 - 18 Gebührenverordnung (GebV; SGS 211.71)
- Übereinkommen über den internationalen Schutz von Erwachsenen (HEsÜ; SR 0.211.232.1)
- Haager Kindesschutzübereinkommen (HKsÜ; SR 0.211.231.011)