Das Kantonsgericht ist die oberste gerichtliche Instanz des Kantons. Es hat seine Arbeit mit dem Inkrafttreten des Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG; SGS 170) am 1. April 2002 nach der Zusammenlegung des ehemaligen Obergerichts und des Verwaltungsgerichts aufgenommen. Es besteht aus den vier Abteilungen: