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Pass und Identitätskarte
Antragsprozess, Pass22, Identitätskarte, mitzubringende Dokumente, Passfoto, Produktionsdauer, AuslandschweizerAntragsprozess
Pass einzeln oder für Pass und Identitätskarte (Kombi)
Per Internet Link
Hinweis zur Terminbuchung über den Internet-Link
Bitte beachten Sie: Für mehrere Personen (z. B. Familien) muss pro Person ein separater Termin gebucht werden!
Wichtig: Reservieren Sie für jede Person einen eigenen Termin. Es können mehrere Termine auf die gleiche Uhrzeit gebucht werden.
Beispiel:
- Vater: 08:00 Uhr
- Mutter: 08:00 Uhr
- Kind 1: 08:15 Uhr
- Kind 2: 08:30 Uhr
Alle Personen werden anschließend gemeinsam um 08:00 Uhr empfangen und nacheinander bedient.
Für telefonische Buchungen
Rufen Sie uns unter der Nummer 061 552 58 69 an.
Austausch
Gesuch um Ausstellung eines Austauschpasses (Doppelpasses)Voraussetzungen:
Es besteht bei Geschäftsleuten oder Reiseleitern, aber auch bei Vielreisenden das Bedürfnis, einen zweiten Ausweis (Austauschpass) ausgestellt zu erhalten. Grundsätzlich hat jede/r Schweizer Bürger/in das Recht auf einen Austauschpass.
Gründe:
- Langwierige Einholung von Visa
- Einreise in ein Land soll nicht dadurch erschwert oder verunmöglicht werden, weil im Pass ein Einreisestempel oder ein Visum eines anderen, dem Einreisestaat nicht freundlich gesinnten Staates, eingetragen ist.
Der Austauschpass wird grundsätzlich im Passbüro Basel-Landschaft hinterlegt und kann jederzeit ausgetauscht werden.
In Ausnahmefällen sind die ausstellenden Behörden nach eingehender Prüfung eines entsprechenden Gesuchs befugt, den Austauschpass für die Einholung von Visa dem vertrauenswürdigen Arbeitgeber des/der Passinhaber/in auszuhändigen. Die Firma hat sich gegenüber der ausstellenden Behörde schriftlich zu verpflichten, dafür besorgt zu sein, dass der Passinhaber/in nie gleichzeitig über beide Pässe verfügen kann. Sobald der Austauschpass nicht mehr benötigt wird, ist er unaufgefordert bei der Ausweisstelle zu hinterlegen. Bei Widerhandlung gegen diese Bestimmung ist der Austauschpass unverzüglich einzuziehen.
Es gilt bei Geschäftsleuten oder Reiseleitern / via Firma:
- Gesuch kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden
- Gesuch muss unterschrieben von der Firma und dem Antragssteller beim vereinbarten Termin mitgebracht werden.
Es gilt bei Vielreisenden :
- Gesuch kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden (zum vereinbarten Termin mitbringen)
- Gesuch wird auf dem Passbüro Basel-Landschaft erstellt
Pass22 (biometrischer Pass)
Neuer Schweizer Pass 2022 (Einführung 31.10.2022)
Ende Oktober 2022 wurde der neue Schweizer Pass eingeführt. Während das Design rundum erneuert wurde, blieben die Funktionalitäten und das Ausstellungsverfahren unverändert.
Der neue Schweizer Pass charakterisiert die Schweiz: heimatverbunden und weltoffen zugleich. Wasser prägt und gestaltet die Schweizer Landschaft; gleichzeitig symbolisiert es Austausch und Fluss. Der neue Pass lädt zu einer virtuellen Reise durch die 26 Kantone ein, von den Alpengipfeln bis hinunter in die Täler. Zum ersten Mal ist die Fünfte Schweiz, welche die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer repräsentiert, auf einer ihr gewidmeten Visaseite vertreten. Auf Seite 01 ist der Pizzo Rotondo abgebildet, der höchste Berg des Gotthardmassivs. Letzteres beheimatet die Quellen der grössten Schweizer Flüsse und verbindet die Design-Hauptthemen: Berge und Wasser.
Alle bisher ausgestellten Ausweise bleiben bis zum eingetragenen Datum gültig. Weitere Infos:
Vorteile des biometrischen Passes
Die Einführung des E-Passes ermöglicht es der Schweiz, die Zusammenarbeit mit ihren europäischen Partnerstaaten im Schengenraum fortzusetzen. Die Schweiz sichert sich damit die Vorteile, die sie sich eben erst erarbeitet hat: Die enge Zusammenarbeit der Justiz- und Polizeikräfte mit ihrem dichten Netz gegen Kriminelle, die klare Regelung im Asylbereich gegen Mehrfachgesuche und namentlich auch den erleichterten Reiseverkehr über die Grenzen hinweg.
Identitätskarte
Die Schweizer Identitätskarte ist klein wie eine Kreditkarte, so findet sie in jedem Portemonnaie Platz. Sie dient als Nachweis Ihrer Identität und Ihrer Staatsangehörigkeit. Zum Beispiel beim Grenzübertritt, am Bank- oder Postschalter. Sie wird in den meisten westeuropäischen Ländern als Ausweisdokument akzeptiert. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise im Reisebüro oder bei den zuständigen Behörden.
Wie erhalte ich eine Identitätskarte?
Wenn Sie eine neue Identitätskarte benötigen, sprechen Sie bitte persönlich bei den Einwohnerdiensten Ihrer Wohngemeinde vor. Nur die Wohnsitzgemeinde kann einen Antrag für die Identitätskarte ausstellen. Jeder Antrag muss von der antragstellenden Person persönlich unterschrieben werden. Kinder, die das 7. Altersjahr noch nicht überschritten haben, sowie nicht schreibfähige Personen müssen das Antragsformular nicht unterschreiben. Kinder und Jugendliche, welche das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden.
> Einwilligungserklärung
Passfoto:
- bitte klären Sie auf Ihrer Wohngemeinde ab, ob Sie ein aktuelles Foto mitbringen müssen (teilweise wird das Foto direkt auf der Wohngemeinde erstellt)
- siehe Fotomustertafel
Mitzubringen sind:
- die bestehende Identitätskarte
- polizeiliche Verlustmeldung, sofern Sie Ihre Identitätskarte verloren haben oder die Identitätskarte gestohlen worden ist
Gebühren/Gültigkeit:
siehe Gebühren/Gültigkeit
Die Identitätskarte muss vor Ort bezahlt werden. Die Lieferfrist beträgt max. 10 Arbeitstage.
Mitzubringende Dokumente
Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin folgende Dokumente mit:
- zu ersetzende Ausweise oder entsprechende Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle
- Bezahlung vor Ort in bar, mit Karte (Post, Debit oder Masterkarte), V-Pay oder Twint Preise
- kein Passfoto
Bei minderjährigen Kinder(n):
Einwilligungserklärung muss mitgebracht werden
Ausnahme: bei verheirateten Eltern / verwitweter Elternteil
Kind/er/Jugendliche unter 18 Jahren müssen von mindestens einem Elternteil/gesetzliche Vertretung begleitet
werden)
Bei Neugeborenen oder Kinder welche zum ersten Mal Ausweise beantragen:
- Geburtsschein oder Familienausweis
Bei Einbürgerung:
- Ausländerausweis und Einbürgerungsurteil (Landratsbeschluss oder Rechtskraftmitteilung), bei erleichterter
Einbürgerung
(Dokument vom Bundesamt für Migration BFM)
Bei Ehevorbereitung:
- Bestätigung der Personendaten für eine Ausweisausstellung vor der Trauung (Ehevorbereitung)
Bei Heirat / eingetragene Partnerschaft:
- Familienausweis / Partnerschaftsausweis oder Auszug aus dem Eheregister oder Trauungsurkunde
Passfoto
Pass 22 und Kombi
Das digitale Foto wird bei uns erstellt > bitte keine Fotos mitbringen!
(Das Foto kann aus Datenschutzgründen nicht ausgehändigt werden)
Identitätskarte (via Gemeinde)
Bitte folgende Bestimmungen beachten:
- Pro Antrag ist ein aktuelles Passfoto (schwarzweiss oder farbig) im Format 35 x 45 mm (ohne Rand) vorzulegen. Das Foto darf keine Spuren von Büroklammern o.ä. aufweisen, darf nicht älter als ein Jahr sein und muss die antragstellende Person eindeutig identifizieren.
- Für Kleinkinder wird ab Geburt ein Foto verlangt. Bitte beachten Sie auch hier: neutraler Hintergrund, Frontaufnahme, freies Gesicht usw.
- Der vom Bundesamt für Polizeiwesen festgelegte Fotostandard gemäss Fotomustertafel, ist für die Herstellung der Identitätskarte verbindlich. Fotos, die den geforderten Ansprüchen der Fotomustertafel nicht genügen, müssen sowohl von den Einwohnerkontrollen als auch durch die ausstellende Behörde (Passbüro Basel-Landschaft) zurückgewiesen werden.
- Das Gesicht der antragstellenden Person muss frontal (Schultern gerade, Kopfhaltung nicht geneigt, gedreht oder gekippt), gegen einen gut kontrastierenden neutralen Hintergrund aufgenommen werden.
- Gesichtshöhe vom Kinn bis zur Schädeldecke muss mind. 29 mm, höchstens 34 mm betragen. Das Porträt muss im Foto zentriert sein.
- Beide Augen müssen offen, auf gleicher Höhe und deutlich sichtbar sein (auch bei Brillenträgern, u.a. keine Reflexe in der Brille).
- Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen (freundlicher Gesichtsausdruck ist erlaubt).
Fotomustertafel
Produktionsdauer
Nach max. 10 Arbeitstagen ab persönlicher Vorsprache im Passbüro Basel-Landschaft, erhalten Sie den beantragten Ausweis per Einschreiben zugestellt.
Die Ausweise werden separat (einzeln) versendet.
Lieferfrist im Ausland (für Auslandschweizer): 30 Arbeitstage
Auslandschweizer
Bestellung eines Schweizer Passes / Identitätskarte
Auslandschweizerinnen und -schweizer, die bei einer Schweizer Ausland-Vertretung immatrikuliert sind, können ihre biometrische Daten für einen neuen Pass oder die Daten für eine neue Identitätskarte auch in der Schweiz oder bei einer Schweizer-Vertretung in einem anderen Land erfassen lassen. Dabei gilt folgendes Vorgehen:
Der Antrag für den neuen Schweizer Ausweis muss über die Internetplattform http://www.schweizerpass.ch oder telefonisch bei der Ausland-Vertretung (Konsulat/Botschaft) gestellt werden. Die Antragsteller müssen zu diesem Zeitpunkt angeben, bei welchem Erfassungszentrum sie ihre Daten erfassen lassen möchten.
Die Vertretung informiert das gewünschte Passbüro oder die Vertretung. Liegt die Zustimmung eines Passbüros in der Schweiz vor, leitet die Ausland-Vertretung den Antrag weiter und informiert den Antragsteller.
Antragsteller können dann direkt mit dem Passbüro in der Schweiz einen Termin vereinbaren.
Nach Erfassung der Daten wird der Pass per Post an eine Adresse in der Schweiz oder an die Ausland-Vertretung gesandt und muss dort abgeholt werden. Zustellung per Post an Antragsteller im Ausland ist nicht möglich.
Auskunft erhalten Sie auch über die Helpline des EDA (0800) 24-7-365 oder helpline@eda.admin.ch