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Schutzmassnahmen

SchutzmassnahmenKanton Basel-Landschaft - Arxhof - Massnahmenzentrum für Junge Erwachsene

Ergeben die Abklärungen bei einem Jugendlichen / einer Jugendlichen den Bedarf einer besonderen erzieherischen Betreuung oder therapeutischen Behandlung, wird zusätzlich zur Strafe eine sogenannte Schutzmassnahme angeordnet. Es gibt vier verschiedene Arten von Schutzmassnahmen, welche in ihrer Ausgestaltung wiederum verschieden sind:

  • Aufsicht (Begleitung und Beratung der elterlichen Erziehung)
  • Persönliche Betreuung (weitergehende Unterstützung und Betreuung im Sinne einer Erziehungs-Beistandschaft)
  • Ambulante Behandlung (z.B. eine Psychotherapie)
  • Unterbringung bei Privatpersonen, in einer Erziehungseinrichtung oder in einer Behandlungseinrichtung (stationäre Massnahme)

Detaillierte Informationen zu allen Heimen und Einrichtungen im Kinder- und Jugendbereich sind im Heimverzeichnis der Schweiz sowie im Internet unter www.jugendnetz.ch zu finden.