Jugendanwaltschaft
- Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht. Es handelt sich um ein Täterstrafrecht, bei welchem die Person des Kindes oder des Jugendlichen / der Jugendlichen im Vordergrund steht.
- Rechtliche Grundlagen
Bezüglich der Frage, welche Straftatbestände überhaupt strafrechtlich sanktioniert werden, gelten für Minderjährige weitgehend dieselben Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) wie für Erwachsene.
- Schutzmassnahmen
Ergeben die Abklärungen bei einem Jugendlichen / einer Jugendlichen den Bedarf einer besonderen erzieherischen Betreuung oder therapeutischen Behandlung, wird zusätzlich zur Strafe eine sogenannte Schutzmassnahme angeordnet.
- Strafen
Das Jugendstrafgesetz umfasst vier Arten von Strafen:
- Was wir tun
Für Minderjährige, welche zwischen dem vollendeten 10. und dem 18. Altersjahr strafbare Handlungen begangen haben, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung.
- Wir über uns
Wir über uns Versteckter Titel Text und Bild | Ansicht: Bild oben Die Jugendanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft ist eine Justizbehörde. Die Jugendanwaltschaft umfasst rund 20 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die - unter der Leitung der leitenden Jugendanwältin, Frau lic. iur. C. Matzinger Rohrbach - in vier Bereichen tätig sind.