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Strafen

Strafen

Das Jugendstrafgesetz umfasst vier Arten von Strafen:

  • Verweis (förmliche Missbilligung; Probezeit kann mit Weisungen verbunden werden)
  • Persönliche Leistung (persönliches und unentgeltliches Erbringen einer Arbeitsleistung; kann auch in der Verpflichtung zu einem Kursbesuch bestehen)
  • Busse (persönliche Leistung und Freiheitsentzug können mit einer Busse verbunden werden)
  • Freiheitsentzug

Bei sämtlichen Strafen ist ein ganzer oder teilweiser Aufschub des Vollzugs möglich, verbunden mit einer Probezeit.