Das Jugendstrafgesetz umfasst vier Arten von Strafen:
- Verweis (förmliche Missbilligung; Probezeit kann mit Weisungen verbunden werden)
- Persönliche Leistung (persönliches und unentgeltliches Erbringen einer Arbeitsleistung; kann auch in der Verpflichtung zu einem Kursbesuch bestehen)
- Busse (persönliche Leistung und Freiheitsentzug können mit einer Busse verbunden werden)
- Freiheitsentzug
Bei sämtlichen Strafen ist ein ganzer oder teilweiser Aufschub des Vollzugs möglich, verbunden mit einer Probezeit.