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Wechsel Kontrollschilder
Sie möchten zu Ihrem schon zugelassenen Fahrzeug, ein zusätzliches als Wechselschild immatrikulieren.
Wir benötigen:
- Den originalen Fahrzeugausweis oder ein von der Zulassungsbehörde abgestempelter Prüfungsbericht Form 13.20A, des Fahrzeuges, welches zusätzlich als Wechselschild immatrikuliert wird
- Elektronischen Versicherungsnachweis (bei Ihrer Versicherung zu bestellen)
- Sollten Sie uns die Unterlagen per Post zukommen lassen, bitten wir Sie das Antragsformular für Geschäftsfälle auszufüllen.
Ein Wechselschild oder Wechselschilderpaar wird nur für Fahrzeuge desselben Halters und mit Standort im gleichen Kanton abgegeben. Wechselschilder werden für höchstens zwei Fahrzeuge erteilt und die Verwendung von mehr als einem Wechselschild oder Wechselschilderpaar an einem Fahrzeug ist nicht gestattet; diese Einschränkungen gelten nicht für Veteranenfahrzeuge, Arbeitsmotorwagen Anhänger und Mofas / E-Bikes.
Hinweis:
Ein Wechselschild oder Wechselschilderpaar wird nur für Motorfahrzeuge und Anhänger unter sich abgegeben; die Fahrzeuge müssen überdies gleichartige Kontrollschilder tragen können.
Für jedes Fahrzeug, das mit Wechselschildern verwendet wird, ist ein separater Fahrzeugausweis auszustellen.
Von den Fahrzeugen, für die ein Wechselschild oder Wechselschilderpaar erteilt wurde, darf stets nur jenes im öffentlichen Verkehr verwendet werden, welches das Schild oder Schilderpaar trägt.
Werden Widerhandlungen gegen diese Bestimmung festgestellt, so kann dem fehlbaren Halter die Bewilligung zur Verwendung von Wechselschildern zeitweilig oder dauernd entzogen werden.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen:
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Sie haben ein Fahrzeug gekauft und wollen dies immatrikulieren. Kontrollieren Sie bitte anhand der Intervallliste, ob ihr Fahrzeug vorerst amtlich geprüft werden muss oder nicht. |
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Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und bestellen Sie einen Versicherungsnachweis. Dieser wird uns anschliessend von der Versicherung elektronisch übermittelt. |
3 |
Ist der Nachweis bestellt, können Sie mit den jeweiligen Unterlagen am Schalter in Füllinsdorf vorbeikommen, damit wir die Immatrikulation vornehmen können. Den bisherigen Fahrzeugausweis und die neuen Fahrzeugpapiere im Original, können Sie uns am Schalter in Füllinsdorf vorbeibringen oder Sie können uns die Unterlagen, mit dem Antragsformular für Geschäftsfälle, auch per Post zukommen lassen:Motorfahrzeugkontrolle BLFahrzeugzulassungErgolzstrasse 14414 Füllinsdorf |
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Sie erhalten von uns den Fahrzeugausweis im Original zurück. |
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Belastet wird:
Hinweis: Bei Wechselschildern wird die Verkehrssteuer für das verkehrssteuermässig teurere Fahrzeug erhoben. Für das zusätzliche Fahrzeug wird eine Pauschalsteuer pro Fall und Kalenderjahr erhoben. Wenn auf einem Wechselschild ein Fahrzeug aus- und nicht am selben Tag wieder eingelöst wird, wird diese Steuer erneut erhoben. Es erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Wechselschildsteuer. Die Steuerermässigung bzw. der Steuerzuschlag wird bei Fahrzeugen auf Wechselschilder je zur Hälfte angerechnet. Die Gebühren sind der Liste der Gebühren und besonderen Abgaben der Fahrzeugzulassung zu entnehmen. |