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Mit CoC / ohne CoC
Mit CoC | EU-Übereinstimmungsbescheinigung
Die EU-Übereinstimmungsbescheinigung [PDF] - auch Certificate of Conformity (CoC-Zertifikat) genannt - ist ein Dokument, welches bescheinigt, dass das ausgewiesene Fahrzeug eine Europäische Typenprüfung bestanden hat und somit sämtliche Europäischen Vorschriften zur Zeit der Ausstellung erfüllt hat. Es kann vorkommen, dass ein CoC seine Gültigkeit verliert. Das ist möglich, wenn ein Fahrzeug nach seiner Herstellung lange Zeit nicht ordentlich Zugelassen wird. Anlässlich der Fahrzeugprüfung werden Kopien nicht akzeptiert.
CoC von Kleinserien-Fahrzeugen
In der EU sind die Rechtsakte bezüglich Frontaufprall-, Insassen- und Fussgängerschutz nicht gefordert. Diese Erleichterungen können bei Fahrzeugen, die nach der RL 2007/46/EG im Rahmen einer internationalen Kleinserienprüfung geprüft wurden, in Anspruch genommen werden (z.B. e13* KS 2007/46*0023*03 auf dem COC). Vorbehalten sind Auffälligkeiten die sich gefährdend auswirken (Grundlage TAFV1 Ziffer 1.2.1.2 ). Siehe dazu Ablaufschema auf der Website vom ASTRA .
Ohne CoC | EU-Übereinstimmungsbescheinigung
Alle Nachweise die normalerweise mit den CoC erbracht werden, müssen einzeln erbracht, resp. bestätigt werden. In gleicher Weise müssen die technischen Daten zusammengetragen werden. Wir empfehlen für Fahrzeuge aus dem EU-Raum (siehe unten), für welche einmal ein CoC ausgestellt wurde, ein CoC zu besorgen. Dies trifft bei Fahrzeugen ab Jahrgang 1996 zu. Das CoC kann im Normalfall über das Händlernetz bezogen werden. Welche Daten und Nachweise beigebracht werden müssen, erfahren Sie auf der Website des Astra in den Weisungen über die Befreiung der Typengenehmigung. Eine Kurzfassung dazu finden Sie auf unseren Checklisten zur jeweiligen Fahrzeugart. Hierzu können Sie sich im jeweiligen Abschnitt Informieren .
Die Zulassung von älteren Fahrzeugen vor 1. Oktober 1995 kann aufgrund unterschiedlicher Normen, zusätzlich schwierig sein. Jahrgänge zwischen 01.10.1982 bis 30.09.1995 sind speziell betroffen, da die Schweiz in der dieser Zeit eine eigene Abgasnorm hatte.
Spezielle Anforderungen bei nicht EU-Fahrzeugen
Bei Fahrzeugen die nach EU-Vorschriften hergestellt wurden, haben auf dem Herstellerschild eine Angabe über die EG-Typengenehmigungsnummer.
Fehlt diese Angabe, so ist das Fahrzeuge nicht nach EU-Vorschriften hergestellt und stammt z.B. aus USA oder Japan sowie Länder ausserhalb der EU. Einige Punkte sind in diesem Fall speziell zu beachten. Dazu die ergänzenden Hinweise im Abschnitt Fahrzeuge aus Übersee.