- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Motorfahrzeugkontrolle
- Führer- und Lernfahrausweise
- Motorfahrzeugführer aus dem Ausland
- Erfordernis eines schweizerischen Führerausweises
Erfordernis eines schweizerischen Führerausweises
Dem Inhaber eines gültigen nationalen ausländischen Ausweises wird der schweizerische Führerausweis der entsprechenden Kategorie erteilt, wenn er auf einer Kontrollfahrt nachweist, dass er die Verkehrsregeln kennt und Fahrzeuge der Kategorien, für die der Ausweis gelten soll, sicher zu führen versteht. Führer von Motorwagen haben die Kontrollfahrt auf einem Fahrzeug jener Kategorie abzulegen, welche zum Führen aller im Ausweis eingetragenen Kategorien berechtigt. Die Kontrollfahrt kann nicht wiederholt werden . Besteht der Betroffene die Kontrollfahrt nicht, so wird der Führerausweis entzogen bzw. der ausländische Führerausweis aberkannt. Er kann sich um einen Lernfahrausweis bewerben. Bleibt der Betroffene der Kontrollfahrt unentschuldigt fern, so gilt sie als nicht bestanden.
Führerausweise aus EU- oder EFTA-Staaten können in der Regel ohne zusätzliche Prüfung umgeschrieben werden.