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Grenzgänger/Berufsfahrer
Berufsfahrer der Kategorien C1, C, D1, D und BPT (Taxi)
Berufsfahrer mit Wohnsitz in der Schweiz, oder Berufsfahrer mit Wohnsitz im Ausland mit entsprechenden Grenzgänger- oder 120-Tage Bewilligungen.
Seit dem 1. März 2024 haben Personen aus EU/EFTA Staaten die Möglichkeit, Berufsfahrten mit ihrem ausländischen Führerausweis zu tätigen ohne zusätzlich einen schweizer Führerausweis beantragen zu müssen. Es muss zusätzlich ein gültiger Fähigkeitsausweis oder der Code 95 aus dem Ausland vorhanden sein. Informationen betreffend den Fähigkeitsausweis finden sie unter www.cambus.ch. Dies gilt unabhängig von der Aufenthaltsdauer in der Schweiz, also auch für Inhaber einer Kurzaufenthalterbewilligung.
Im Ausland wohnhaften Berufsfahrern (Grenzgänger) wird der schweizerische Führerausweis ausschliesslich für die entsprechenden Berufskategorien ausgestellt mit der Auflage: "Gültig nur zusammen mit dem ausländischen Führerausweis" (der ausländische Führerausweis wird ihm selbstverständlich belassen). Auch diese Personen müssen über einen Fähigkeitsausweis verfügen.
Der zum berufsmässigen Führen von Motorfahrzeugen berechtigende schweizerische Führerausweis wird Motorfahrzeugführern aus dem Ausland nur erteilt, wenn sie zusätzlich zur Kontrollfahrt an einer Prüfung nachweisen, dass sie die in der Schweiz für solche Führer geltende Regelung kennen (Zusatztheorieprüfung).
Führerausweise aus EU- oder EFTA-Staaten können in der Regel ohne Kontrollfahrt/Zusatztheorieprüfung umgeschrieben werden.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen:
1 |
Als erstes benötigen Sie eine Arbeitsbewilligung/Grenzgängerbewilligung, welche Sie beim KIGA Baselland (Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit) erhalten. Als CH-Bürger/in benötigen Sie einen Arbeitsvertrag. |
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Laden Sie das Formular Gesuch um Umschrieb eines ausländischen Führerausweises herunter. Es besteht auch die Möglichkeit, dieses bei den kantonalen Polizeiposten oder Gemeindeverwaltungen zu beziehen. |
3 |
Wir benötigen eine medizinische Kontrolluntersuchung eines Arztes der Stufe 2. Unter www.medtraffic.ch sind die berechtigten Ärzte der Stufe 2 zu finden. Die Vorlage des ärztlichen Zeugnisses finden Sie unter Ärztliches Zeugnis - Resultat der Untersuchung. Wir weisen Sie darauf hin, dass Untersuchungen von nicht berechtigten sowie nicht registrierten Ärzten nicht akzeptiert werden. |
4
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Kommen Sie bei uns mit folgenden Unterlagen vorbei:
Der Führerausweis wie auch der Fähigkeitsausweis wird Ihnen danach mit separater Post zugestellt |
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Belastet wird:
Die Gebühren sind der Liste der Gebühren und besonderen Abgaben der Führerzulassung zu entnehmen. |