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- Umschrieb von ausländischen Führerausweisen nach Auslandaufenthalten
Umschrieb von ausländischen Führerausweisen nach Auslandaufenthalten
Die Motorfahrzeugkontrolle kann den im Ausland z.B. beim Schüler- bzw. Studienaufenthalt erworbenen Führerausweis in einen schweizerischen unter der Voraussetzung umschreiben, dass ein Auslandaufenthalt von mindestens 12 zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat zweifelsfrei nachgewiesen werden kann.
Für den Nachweis wird empfohlen - zusammen mit dem Gesuch - folgende Originaldokumente an die Motorfahrzeugkontrolle einzureichen:
- Flugtickets bzw. Bestätigung der Fluggesellschaft über An- und Abreisedaten
- Pass (Visums- und Ein-/Ausreisestempel)
- Bestätigung der Schule
- Bestätigung des Veranstalters
- An- und Abmeldebestätigung bei der Gemeinde (nur bei Volljährigkeit*)
*Bei Unmündigen ist das An- und Abmelden auf der Gemeinde nicht zulässig, da aufgrund gesetzlicher Bestimmungen als Wohnsitz des Kindes unter elterlicher Gewalt immer der Wohnsitz der Eltern gilt.
Bestehen trotz der erbrachten Nachweise und eines Aufenthaltes von 12 zusammenhängenden Monaten Bedenken über die Eignung zum Führen eines Fahrzeuges, kann die Motorfahrzeugkontrolle eine Kontrollfahrt anordnen. Diese kann nicht wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der Kontrollfahrt wird der ausländische Führerausweis aberkannt; es besteht dann die Möglichkeit, sich um einen Lernfahrausweis zu bewerben.
Achtung: Nach internationalem und schweizerischem Recht müssen nur Führerausweise anerkannt werden, die im Wohnsitzstaat erworben worden sind. Im Ausland erworbene Führerausweise von Personen mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz können anerkannt werden, wenn der Erwerb des Ausweises während eines Aufenthaltes von mindestens zwölf zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte.