- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Polizei Basel-Landschaft
- Über uns
- Verkehrspolizei
- Administrativmassnahmen
- Abstandsverstösse
Abstandsverstösse
Ungenügender Abstand gehört neben mangelnder Aufmerksamkeit zu den häufigsten Gründen für das Verursachen von Auffahrkollisionen mit teilweise schwerwiegenden Folgen für alle Beteiligten. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung gilt auf der Autobahn ein Abstand von 2 Sekunden oder einem halben Tacho in Metern als genügend um sicher auf die Fahrmanöver des Vorfahrenden reagieren zu können.
Nach erstmaligen Widerhandlungen werden gestützt auf die ständige bundesgerichtliche Rechtsprechung grundsätzlich folgende Massnahmen verfügt:
Abstand in Sekunden |
Massnahme |
mehr als 1.50 Sek. |
keine Administrativmassnahme |
von 0.91 bis und mit 1.50 Sek. |
Verwarnung |
von 0.61 bis und mit 0.90 Sek. |
1 Monat Entzug (mindestens) |
weniger als 0.61 Sek. |
3 Monate Entzug (mindestens) |
Der Sekundenabstand lässt sich mit folgender Formel berechnen: Abstand in Sekunden = Abstand in Metern x 3.6 geteilt durch Tempo in km/h.
Bei der Beobachtung durch die Polizei wird zu Gunsten der Betroffenen berücksichtigt, dass es bei Spurwechseln und dichtem Verkehr stets zu Situationen mit kurzzeitigen Unterschreitungen der empfohlenen Abstände kommen kann.