Dieser Dienst ist für Massnahmen gegenüber Fahrzeuglenkerinnen und -lenkern, die gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen, zuständig. Solche Massnahmen umfassen alle gesetzlichen Vorkehrungen, die geeignet sind, unfähige und verkehrsgefährdende Fahrzeuglenker vom Verkehr ganz oder teilweise fernzuhalten. Dabei werden Verwarnungen, Warnungsentzüge, Sicherungsentzüge von Führerausweisen und Verweigerungen von Lernfahrausweisen sowie Fahrverbote gegenüber Personen mit ausländischen Führerausweisen ausgesprochen.