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Allgemeines
Eine Verkehrsregelverletzung zieht normalerweise zwei Verfahren nach sich:
Strafverfahren
Die Strafbehörde des Begehungsortes entscheidet über die Strafe (Busse, Geld- und Freiheitsstrafe). Die angeschuldigte Person muss ihre Verteidigungsrechte bereits im Strafverfahren wahrnehmen. Sie darf nicht das Administrativverfahren abwarten, um allfällige Rügen vorzubringen und Beweisanträge zu stellen. Die Administrativbehörde darf in der Regel nicht von den Tatsachenfeststellungen eines rechtskräftigen Strafentscheides abweichen.
Administrativverfahren
Die Administrativbehörde des Wohnsitzkantons (Polizeibehörde oder Strassenverkehrsamt) entscheidet über die Administrativmassnahme (z.B. Verwarnung, Führerausweisentzug, etc.).
Die Behörde erlässt je nach Vorfall und Leumund der Motorfahrzeugführerin / des Motorfahrzeugführers folgende Massnahmen:
- Verweigerungen von Lernfahr- oder Führerausweisen;
- Verwarnungen;
- Führerausweisentzüge;
- Aberkennungen ausländischer Führerausweise;
- Anordnungen von Verkehrsunterrichten;
- Anordnungen neuer Führerprüfungen oder Kontrollfahrten;
- Fahreignungsabklärungen;
- Anordnungen von Auflagen.
Polizei Basel-Landschaft
Administrativmassnahmen
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