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Geschwindigkeitsüberschreitungen
Nach erstmaligen Widerhandlungen werden gestützt auf die ständige bundesgerichtliche Rechtsprechung grundsätzlich folgende Massnahmen verfügt:
Innerortsbereich |
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Überschreitung bis 15 km/h |
keine Administrativmassnahme |
Überschreitung um 16-20 km/h |
Verwarnung |
Überschreitung um 21-24 km/h |
1 Monat Entzug (mindestens) |
Überschreitung um 25 km/h und mehr |
3 Monate Entzug (mindestens) |
Ausserortsbereich |
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Überschreitung bis 20 km/h |
keine Administrativmassnahme |
Überschreitung um 21-25 km/h |
Verwarnung |
Überschreitung um 26-29 km/h |
1 Monat Entzug (mindestens) |
Überschreitung um 30 km/h und mehr |
3 Monate Entzug (mindestens) |
Autobahn |
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Überschreitung bis 25 km/h |
keine Administrativmassnahme |
Überschreitung um 26-30 km/h |
Verwarnung |
Überschreitung um 31-34 km/h |
1 Monat Entzug (mindestens) |
Überschreitung um 35 km/h und mehr |
3 Monate Entzug (mindestens) |
Im Wiederholungsfall muss mit einer deutlich längeren Entzugsdauer gerechnet werden.