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Verfahrensablauf
Vor der Verfügung einer Administrativmassnahme wird der betroffenen Person in der Regel das rechtliche Gehör gewährt, d.h. es wird ihr Gelegenheit gegeben, sich zu den vorgeworfenen Widerhandlungen telefonisch, schriftlich oder auf Voranmeldung im persönlichen Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu äussern. Zudem besteht die Möglichkeit auf Akteneinsicht. Die Kontaktaufnahme ist stets freiwillig.
Nach Gewährung des rechtlichen Gehörs wird eine Verfügung erlassen, gegen welche innert 10 Tagen beim Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal Beschwerde erhoben werden kann. Der Regierungsratsentscheid kann wiederum durch das Kantonsgericht überprüft und dessen Urteil schlussendlich ans Bundesgericht weitergezogen werden.