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Verfahrensgebühren
Im Sinne des Verursacherprinzips werden für das Administrativverfahren Gebühren erhoben, deren Höhe sich nach der Gebührenverordnung der Polizei Basel-Landschaft vom 19. Juni 2001 richtet (SGS 145.35). Es handelt sich hierbei nicht um Bussen, sondern um Entschädigungen für den entstandenen Verwaltungsaufwand.
Fragen im Zusammenhang mit Zahlungsmodalitäten (bspw. Ratenzahlungen) sind direkt beim Dienst Rechnungswesen (pol.rw@bl.ch) anzubringen.