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Verwarnung
Bei der Verwarnung handelt es sich um die mildeste Massnahme im Administrativmassnahmenbereich. Voraussetzung für eine Verwarnung ist ein einwandfreier Leumund innerhalb der letzten zwei Jahre. Betroffene dürfen bei einer Verwarnung zwar weiterhin im Strassenverkehr teilnehmen, sie sind jedoch vorbelastet (analog zur gelben Karte im Fussball), d.h. falls in den zwei Jahren nach Aussprache der Verwarnungsverfügung eine erneut mindestens leichte Widerhandlung begangen wird, so müsste der Ausweis für mindestens einen Monat entzogen werden (Ordnungsbussen zählen hierbei nicht).