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Wiedererteilung des Führerausweises
Wenn der Führerausweis auf unbestimmte Zeit entzogen wurde, oder wenn eine entsprechende Verweigerung für die Zulassung verfügt wurde, müssen gewisse Wiederzulassungsvoraussetzungen erfüllt werden, damit man wieder im Strassenverkehr teilnehmen darf. Die Wiederzulassungsvoraussetzungen können der entsprechenden Verfügung der Administrativmassnahmenbehörde des Wohnortkantons entnommen werden.
Im Kanton Basel-Landschaft wohnhafte Betroffene können mittels Formular „Gesuch um Wiedererteilung des Führerausweises“ ein entsprechendes Wiedererteilungs-Verfahren in Gang setzen. Sie werden daraufhin über die notwendigen Untersuchungen informiert und erhalten in der Regel ein entsprechendes Anmeldeformular zur Auswahl der Untersuchungsstelle. Mit der von Ihnen gewählten Untersuchungsstelle können Sie sodann Kontakt aufnehmen und die weiteren Punkte (Kostenvorschuss, Termin, etc.) besprechen sowie das Anmeldeformular zustellen. Die Untersuchungsstelle wird bei uns direkt die Akten einverlangen und das Gutachten erstellen. Die weiteren Schritte ergeben sich aus den Gutachtenempfehlungen und werden Ihnen durch uns schriftlich mitgeteilt.