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Zielgruppen
Kindergarten
Im Kindergarten begegnen die Buben und Mädchen zum ersten Mal einer Polizistin bzw. einem Polizisten. An einem Vormittag lernen sie spielerisch zuerst im geschützten Schulungsraum und anschliessend auf der Strasse das sichere Gehen auf dem Trottoir bzw. am linken Strassenrand sowie das Überqueren der Strasse mit bzw. ohne Fussgängerstreifen. Am Schluss erhalten die Kinder ein kleines Andenken und Informationsmaterial für die Erziehungsberechtigten.
2. Klasse
In der 2. Klasse erkennen die Kinder die Polizistin bzw. den Polizisten wieder. Kurz wird mit ihnen das «Warte-luege-lose-laufe und nomol luege» sowie das richtige Verhalten bei der Fussgängerampel repetiert.
Während zwei Lektionen im Schulzimmer lernen die Buben und Mädchen neben weiteren Fussgängerregeln zusätzliche Regeln für das Trottinett- und das Fahrradfahren. Vertieft wird auf die notwendigen und empfohlenen Fahrradbestandteile und das Tragen eines Fahrradhelms eingegangen.
Am Schluss erhalten die Kinder ein kleines Andenken und Informationsmaterial für die Erziehungsberechtigten.
4. Klasse
In der 4. Klasse freuen sich die Kinder auf Ihre Polizistin bzw. auf Ihren Polizisten.
Während zwei Lektionen im Schulzimmer lernen die Buben und Mädchen ausschliesslich Verkehrsregeln für das sichere Fahrradfahren. Die Schwerpunkte bilden dabei die Verkehrssignale, das Linksabbiegen, die verschiedenen Vortrittsregeln insbesondere der Rechtsvortritt sowie der tote Winkel.
Diese Theorie gilt als Vorbereitung für die praktische Verkehrsschulung in der 5. Klasse.
Am Schluss erhalten die Kinder ein kleines Andenken und Informationsmaterial für die Erziehungsberechtigten.
5. Klasse
In der 5. Klasse sind die Kinder etwas aufgeregt, wenn sie die Polizistinnen und Polizisten sehen, denn jetzt geht es um die «Fahrradprüfung».
Die praktische Verkehrsschulung ist keine Prüfung im herkömmlichen Sinn mehr. Den Lehrkräften werden nur Schülerinnen und Schüler gemeldet (ohne dass diese etwas davon mitbekommen), die noch nicht alleine auf der Strasse Fahrrad fahren sollten.
Während zwei Lektionen wird mit den Buben und Mädchen das in der Praxis umgesetzt, was in der 4. Klasse im Schulzimmer besprochen wurde; die Verkehrssignale, das Linksabbiegen, die verschiedenen Vortrittsregeln insbesondere der Rechtsvortritt sowie der tote Winkel.
9. Klasse
Der Verkehrsunterricht in der 9. Klasse findet während zwei Lektionen im Schulzimmer statt. Hier geht es nicht mehr nur um die Einhaltung simpler Verkehrsregeln, sondern auch um die persönliche Einstellung, um risikoerhöhende Faktoren und um die Selbstbeurteilung. Die Eigenverantwortung und die Vorbildfunktion im Strassenverkehr sollen gefördert werden.
Neben den gesetzlichen Grundlagen werden Themen wie Ablenkung, Fahrfähigkeit, Geschwindigkeit, Regress, Verkehrssinnbildung, etc. besprochen.
Die Schülerinnen und Schüler haben am Ende des Unterrichts die Möglichkeit Informationsmaterial mitzunehmen.
Senioren
Die Verkehrsinstruktion bietet für Seniorinnen und Senioren und deren Organisationen und Vereine Informationsanlässe, Kurse und praktische Schulungen an. Dabei geht es neben der Teilnahme im Strassenverkehr auch um das sichere Verhalten in der Öffentlichkeit.
Die Lektionen werden den individuellen Bedürfnissen der Teilnehmenden angepasst.
Für weitere Informationen nehmen sie doch bitte mit uns Kontakt auf pol.verkehrsinstruktion@bl.ch.