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Verkehrsinstruktion
Die Verkehrsinstruktion der Polizei Basel-Landschaft besucht alle staatlichen Primarschulen im Kanton.
Der erste Kontakt findet in den beiden Kindergartenjahren statt. Hier wird den Kindern das sichere Gehen auf dem Trottoir und das Überqueren der Strasse mit «warte, luege, lose, laufe und nomol luege» vorgezeigt und mit ihnen geübt.
In der 2. Klasse wird das Thema «Fussgängerin und Fussgänger» vertieft und der korrekte Umgang mit den fahrzeugähnlichen Geräten (fäG) angesprochen. Betreffend dem Fahrradfahren werden die Fahrradbestandteile behandelt und den Kindern das Tragen eines Fahrradhelms sehr empfohlen (Eiertest).
In der 4. Klasse erlangen die Schülerinnen und Schüler ausschliesslich Kompetenzen bezüglich dem Fahrradfahren. Instruiert werden sie in den Bereichen Verkehrssignale, Vortrittsregeln, Fahren im Kreisel, Linksabbiegen und toter Winkel.
Abgeschlossen wird die Verkehrsinstruktion an der Primarschule mit der praktischen Verkehrsschulung in der 5. Klasse. Den Schülerinnen und Schülern wird die in der 4. Klasse erlernte Theorie im Strassenverkehr korrekt vorgezeigt und mit ihnen geübt.
Empfehlungen an die Erziehungsberechtigten
• Das korrekte und sichere Verhalten im Strassenverkehr erlernen die Kinder von ihren starken Bezugspersonen und das sind in der Regel «Mami» und «Papi». Seien Sie ein gutes Vorbild und zeigen Sie ihrem Kind das richtige Verhalten vor.
• In der Zeit vom Kindergarten bis zur 3. Klasse geht es darum, das sichere Verhalten als Fussgängerin und Fussgänger zu erlernen und zu festigen. Darum sollte auf Rollschuhe, Trottinetts und andere fäG als Fortbewegungsmittel verzichtet werden.
• Egal ob Ihr Kind zu Fuss, mit dem Trottinett oder mit dem Fahrrad in die Schule gehen will, legen Sie den Schulweg mehrmals mit ihm zurück und machen Sie es auf die vorhandenen Gefahren aufmerksam.
Haben Sie Fragen zum Verkehrsunterricht der Polizei Basel-Landschaft, wenden Sie sich per Email an die Verkehrsinstruktorin.