Nachdem die Strafuntersuchung der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft in Zusammenhang mit dem Tötungsdelikt in Rünenberg BL (s. Medienmitteilung vom 6. Februar 2018 der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft) vom Sonntag, 28. Januar 2018, abgeschlossen werden konnte, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Die Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, dass Strafverfahren, in denen die beschuldigte Person verstorben ist, einzustellen sind (Art. 319 Abs. 1 lit. d StPO).
Täter gab alle Schüsse selber ab
Die kriminaltechnischen Abklärungen der Polizei Basel-Landschaft haben bestätigt, dass die sieben abgegebenen Schüsse aus der Waffe des Täters stammten und auch von diesem abgegeben wurden. Entsprechend ist es erwiesen, dass sich der Täter unmittelbar nach Abgabe der tödlichen Schüsse auf das Opfer mit einem Schuss gegen sich selbst das Leben nahm.
Tatgründe lagen im Privaten
Die Motive des Täters waren ausschliesslich privater Natur. Die Familien des Opfers und des Täters kannten sich schon vor der Tat und seit längerer Zeit. Weitere Angaben zum Tatmotiv werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes der hinterbliebenen Angehörigen weiterhin keine gemacht. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft dankt für das Verständnis.
Bei dieser Medienmitteilung handelt es sich um das letzte Update in dieser Angelegenheit.