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Erweiterung ÖREB-Kataster
Ende Juni 2020 wurde die Programmvereinbarung für den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB) für die Jahre 2020–2023 zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft von Regierungsrat Thomas Weber und Bundesrätin Viola Amherd unterzeichnet. Die darin enthaltenen Ziele betreffen die Weiterentwicklung des bestehenden ÖREB-Katasters und sind bis Ende 2023 umzusetzen.
Fabio Di Pietro, Projektleiter ÖREB-Kataster, GIS-Fachstelle, Amt für Geoinformation
Massnahmenplan
Im Massnahmenplan hat der Bund unter anderem die Aufnahme folgender neuer ÖREB-Themen vorgesehen:
Nach Bundesrecht mit alleiniger Zuständigkeit des Bundes sind dies die «Projektierungszonen der Leitungen mit einer Nennspannung von 220 kV oder höher» sowie die «Baulinien der Starkstromanlagen», und nach Bundesrecht mit Zuständigkeit der Kantone sind es der «Gewässerraum», die «Waldreservate» und die «Planungszonen».
Als weitere Neuerung sollen die laufenden Änderungen an ÖREB mit oder ohne Vorwirkung im ÖREB-Kataster dargestellt werden. Im Kanton BL gibt es keine ÖREB, die eine Vorwirkung entfalten können. Hingegen sieht das Bundesgesetz über die Luftfahrt eine Vorwirkung des Sicherheitszonenplans vor, sobald dieser aufgelegt wird.
Neue Weisungen Bund
Mit der Weiterentwicklung des ÖREB-Katasters hat der Bund mehrere neue Weisungen in Kraft gesetzt. Diese Weisungen beschreiben das neue Rahmenmodell (Vereinfachung des Datenaustauschs unter den Benutzergruppen), den Data-Extract (XML- und JSON-Schema für den Katasterauszug), die Webservices (Schnittstellendefinitionen), den statischen Auszug (PDF-Dokument) sowie die mit den ÖREB verbundenen Rechtsvorschriften (Definition der Rechtsvorschriften, der gesetzlichen Grundlagen, der Hinweise und Zusatzinformationen).
Anpassung Server-Komponente «pyramid-oereb» und ÖREB-Client
Infolge der neuen Weisungen musste auch «pyramid_oereb», die zentrale Server-Komponente des ÖREB-Katasters, angepasst werden. «pyramid_oereb» ist eine in Python entwickelte Software und wird von 14 Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein eingesetzt. Die Neuerungen an «pyramid_oereb» haben die Firmen Camptocamp und Rudert-Geoinformatik sowie die Kantone BL, BS und NE gemeinsam umgesetzt.
Der vom Kanton BL entwickelte ÖREB-Client wurde ebenfalls angepasst. Dieser Client wird auch in den Kantonen AG, JU und NE eingesetzt.
Laufende Änderungen
Die Darstellung der laufenden und geplanten Änderungen im ÖREB-Auszug bedeutet einen grossen Mehrwert für die Benutzerinnen und Benutzer des Katasters. In den Auszügen wird damit sichtbar, was in naher Zukunft rechtskräftig sein wird. Und dies bei den wichtigen Themen wie der kommunalen Nutzungsplanung oder den kommunalen Baulinien.
PDF-Auszug / ÖREB-Client
Im ÖREB-PDF-Auszug wird jede ÖREB auf einer Karte zusammen mit der Legende, den Rechtsvorschriften und den gesetzlichen Grundlagen auf einer eigenen Seite dargestellt. Im ÖREB-Client ist die Auswahl der Themen im Gegensatz zu GeoView BL vorgegeben und kann nicht individuell angepasst werden. Der Wechsel von GeoView BL zum ÖREB-Kataster und umgekehrt ist aber per Knopfdruck einfach möglich.
Ausbau-Etappen
Die Inbetriebnahme des weiterentwickelten ÖREB-Katasters ist etappenweise geplant. Am 27. Juni 2022 wurden die neuen ÖREB-Themen «Gewässerraum» und «Waldreservate» sowie die funktionale Erweiterung der laufenden Änderungen mit oder ohne Vorwirkung aufgeschaltet. Im Jahr 2023 werden das Thema «Planungszonen» und auch die laufenden Änderungen in ausgewählten ÖREB-Themen mit publiziert.