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Weitere Informationen
Verantwortliche Stellen
Verantwortliche Stelle für den ÖREB-Kataster Basel-Landschaft ist die GIS-Fachstelle des Amtes für Geoinformation.
Die Erhebung, Erfassung und Nachführung der Daten erfolgt durch die für den Geobasisdatensatz zuständige Stelle (dies kann eine Bundesstelle, eine kantonale Amtsstelle oder eine Gemeinde sein). Daten in der Zuständigkeit von Gemeinden werden von deren Datenverwaltungsstellen bereitgestellt.
Beglaubigte Auszüge
Der Kanton Basel-Landschaft erstellt keine Beglaubigungen von Katasterauszügen.
Mit der Revision der Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBKV, SR 510.622.4) per 1. Januar 2020 wurde auf Bundesebene der Verzicht auf die Beglaubigung von Katasterauszügen beschlossen. Es liegt nun in der Zuständigkeit der Kantone, ob sie weiterhin die Beglaubigung von Katasterauszügen vorsehen wollen (Art. 14 Abs. 1 ÖREBKV).
Der Regierungsrat hat am 9. März 2021 beschlossen, im Kanton Basel-Landschaft per 1. April 2021 keine Beglaubigungen von Katasterauszügen aus dem ÖREB-Kataster zu erstellen (§ 6 Abs. 1 KÖREBKV).
Technische Vorschrift
Diese Vorschrift beschreibt die Abläufe sowie Zuständigkeiten zur erstmaligen Aufnahme der Daten in den ÖREB-Kataster und der laufenden Nachführung der Daten im Kataster. Für jedes ÖREB-Katasterthema ist der massgebende Nachführungsablauf in einem separaten Kapitel dargestellt.
Im Einzelnen richtet sich diese Vorschrift an die zuständigen Stellen nach Art. 8 Abs. 1 GeoIG und § 4 der KÖREBKV, welche für die Bereitstellung der entsprechenden ÖREB-Katasterthemen verantwortlich sind und an alle Akteure, die in den aufgezeigten Abläufen eine Rolle innehaben.
Die Vorschrift beschränkt sich auf die Aspekte der Bereitstellung, Prüfung und Aufnahme der Daten in den Kataster. Das Organisations- und Betriebshandbuch sind separate Dokumente und nicht Bestandteil der Vorschrift.
In dieser Vorschrift werden nur ÖREB-Katasterthemen behandelt, bei welchen der Kanton oder die Gemeinden als zuständige Stelle bezeichnet sind.