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Stationäre Pflegefinanzierung
Gemeinde ist zuständig ...
... für die individuelle Beratung zur Finanzierung eines Pflegeheim-Platzes. Bitte wenden Sie sich an die Wohngemeinde oder die Bedarfsabklärungsstelle der Versorgungsregion des künftigen Bewohners / der künftigen Bewohnerin.
Bei Fragen zu Ansprüchen auf Ergänzungsleistungen verweisen wir auch die Informationen der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) in Binningen.
Stationäre Pflegefinanzierung ab 1. Januar 2025
- Pflegefinanzierung stationär (Alters- und Pflegeheime) > Merkblatt ist aktuell noch in Überarbeitung
- Übersicht über die für 2025 festgelegten Kostensätze pro Stunde für die Pflege in den APH BL nach Versorgungsregion
- Übersicht über die Pflegetarife 2025 aller APH im Kanton Basel-Landschaft
Stationäre Pflegefinanzierung ab 1. Januar 2024
- Pflegefinanzierung stationär (Alters- und Pflegeheime)
- Übersicht über die für 2024 festgelegten Kostensätze pro Stunde für die Pflege in den APH BL nach Versorgungsregion
- Übersicht über die Pflegetarife aller APH im Kanton Basel-Landschaft
- Übersicht Aufenthaltskosten in einem Alters- und Pflegeheim
- Broschüre: Finanzierung eines Pflegeheimplatzes - CURAVIVA BL, 2024