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Altersgerechte Wohnumbauten

Seit dem 1. Januar 2024 ist das Gesetz über die Wohnbauförderung (SGS 842) in Kraft. Dieses erlaubt dem Amt für Gesundheit Gelder für definierte Fördergegenstände zu sprechen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Gesetzliche Grundlagen

gedruckte Broschüre / Flyer

in 6 Schritten zur Prämie für die Fördergegenstände

1. Informieren, Beratung, Planung

2. Gesuch einreichen

3. Prüfung

4. Ausführung

5. Abschluss

6. Auszahlung

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