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Freie Arztwahl

Sie als Eltern haben die Möglichkeit,  für die schulärztlichen Untersuchungen zwischen einer Privatärztin bzw. einem Privatarzt oder einer Schulärztin bzw. einem Schularzt zu wählen. Die Kosten für die Untersuchungen durch die Schulärztin bzw. den Schularzt werden durch die Gemeinde getragen. Wenn Sie sich für ihre Privatärztin bzw. ihren Privatarzt entscheiden, tragen Sie die Kosten (5. Klasse und 8. Klasse) .

Die Untersuchung durch ihre Privatärztin bzw. ihren Privatarzt hat den Vorteil, dass sie bzw. er Ihnen und Ihrem Kind schon vertraut ist. Haben Sie keine Privatärztin bzw. Privatarzt steht Ihnen eine Schulärztin bzw. ein Schularzt zur Verfügung. Bei Schuleintritt erhält jedes Schulkind eine Laufkarte, auf dieser werden die Untersuchungen eingetragen. Die Laufkarten werden von der jeweiligen Schule aufbewahrt und nach Abschluss an Sie abgegeben.