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Chronische Krankheiten

Es gibt zahlreiche chronische Krankheiten, die Schule soll in jedem Fall über eine Krankheit ihres Kindes informiert sein. Nicht alle Krankheiten beeinflussen den Schulalltag gleichermassen. Grundsätzlich soll auch für Kinder mit einer schweren chronischen Krankheit oder einer schweren Allergie die Teilnahme an gemeinsamen Schulaktivitäten (Unterricht, Sport, Ausflüge, Klassenlager) so normal wie möglich gestaltet werden um Stigmatisierung zu vermeiden und das Wohlbefinden des Kindes zu fördern.

Damit die allenfalls notwendige Unterstützung für das Kind im Schulalltag berücksichtigt werden kann, müssen Erziehungsberechtigte die Schule frühzeitig über die Situation des Kindes informieren, insbesondere über mögliche medizinische Notfallsituationen.

Kinder mit besonderen Bedürfnissen, sei es durch eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung, stellen eine besondere Herausforderung dar. Die Schule ist Ihnen dankbar wenn sie folgende Unterstützung von Ihnen erhält:

  • genaue Information über die Art und Schwere der Krankheit;
  • Aushändigung der für das chronisch kranke, bzw. allergische Kind relevanten Daten (Telefonnummern und Erreichbarkeit der Erziehungsberechtigten, der behandelnden Ärztin bzw. Arztes, der Allergologin bzw. Allergologen und der Notfallzentrale);
  • exakte Instruktionen zur Handhabung des für das kranke Kind spezifischen medizinischen Notfallplanes und der Notfallmedikation;
  • falls nötig; Abgabe eines bzw. mehrere Notfallsets mit den verordneten Medikamenten (z.B. Antihistaminika, Kortisonpräparate, Asthma-Spray) und der Notfallspritze Epipen® / Epipen® Junior / Jext® / Jext® Junior, die im Klassenzimmer / in der Schule aufbewahrt werden);
  • rechtzeitiges Ersetzen aller abgelaufenen Medikamente und Notfallsets durch die Erziehungsberechtigten;
  • ändert sich der gesundheitliche Zustand des Kindes im Zusammenhang mit der chronischen Erkrankung, informieren die Erziehungsberechtigten die Schulleitung und oder die Klassenlehrperson. Ebenso weisen die Erziehungsberechtigten auf eine Aktualisierung des Notfallplans und/oder des Behandlungsplans hin, sobald sich die Umstände ändern;
  • Anleitung allergischer Kinder, die für sie schädlichen Nahrungsmittel, insbesondere Erdnüsse / Nüsse und Produkte mit Erzeugnissen von Erdnuss oder Nuss nicht zu konsumieren, auch wenn sie ihnen angeboten werden. Dies ist bereits ab dem 3. Lebensjahr trainierbar;
  • schriftliche Einverständniserklärung zur ärztlichen Schweigepflichtentbindung der behandelnden Ärztin oder Allergologin bzw. des behandelnden Arztes oder Allergologen. Bei Bedarf oder im Notfall sollten die Verantwortlichen der Schule und die ärztliche Fachperson einander kontaktieren können. Dies gilt insbesondere, falls Erziehungsberechtigte im Notfall nicht sofort erreicht werden können;
  • Ermächtigung zur Medikamentenabgabe durch Lehrpersonen.