- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
- Amt für Gesundheit
- Gesundheitsförderung
- Kindheit und Jugend
- Schulgesundheit
- Schulgesundheitskommission
Schulgesundheitskommission
Die Mitglieder der Schulgesundheitskommission werden auf Antrag der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion vom Regierungsrat auf eine Amtsperiode (vier Jahre) gewählt.
Zuständigkeiten der Schulgesundheitskommission
- Antragstellung des genauen Umfanges der gesetzlichen schulärztlichen Untersuchungen zuhanden der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
- Festlegen der Dokumente für den schulärztlichen Dienst
- Erarbeitung von Empfehlungen zu schulgesundheitlichen Fragen und für die beratende Funktion von Schulärztinnen und Schulärzten
- Stellungnahmen zu schulgesundheitlichen Fragen
- Beratung des Amtes für Gesundheit zu Erhebungen im Schulbereich
- Stellungnahmen zu Beschwerden