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Formulare/Dokumente
Ambulant vor Stationär AVOS
Der Kanton Basel-Landschaft nimmt bei «Ambulant vor Stationär»-Fällen (AVOS) eine ex-post Überprüfung vor. Es werden daher keine vorgängigen AVOS-Kostengutsprachen durch den Kanton erteilt.
Die für die Durchführung ambulanter Eingriffe relevanten CHOP-Codes finden sich im Dokument «Liste ambulant durchzuführender Untersuchungen und Behandlungen».
Das Formular «Kriterien für stationäre Eingriffe» ist, bei erfüllten Kriterien, ausgefüllt einzureichen an:
avos-bl@hin.ch
Benennung Formular «AVOS_Name Spital_Fallnummer_Rechnungsnummer».
Gibt es zu einer Rechnung bis spätestens drei Monate nach Auszahlungsdatum seitens Amt für Gesundheit keine Rückfragen oder Beanstandungen, so gilt die Rechnung als genehmigt.
Kontakt bei administrativen Fragen im Zusammenhang mit AVOS:
Andrea Primosig: andrea.primosig@bl.ch, 061 552 91 65
AVOS Kriterien für stationäre Eingriffe
AVOS Liste ambulant durchzuführender Untersuchungen und Behandlungen 2024
AVOS Swiss DRG Positionen