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Spitaltarife/Referenztarife
Zusammen mit dem Versicherer übernimmt der Wohnkanton anteilsmässig die Vergütung der stationären Behandlungen seiner Wohnbevölkerung in einem Spital, welches auf der Spitalliste des Wohnkantons resp. des Standortkantons aufgeführt ist.
Für Behandlungen in Spitälern, die sich auf der Spitalliste des Wohnkantons befinden, kommen die entsprechenden Spitaltarife zum tragen. Behandlungen die in Spitälern vorgenommen werden, die nicht auf der Spitalliste aufgeführt sind, werden vom Kanton und den Versicherern bis höchstens zu den kantonal festgelegten Referenztarifen vergütet. Davon ausgenommen sind Wahlbehandlungen ausserhalb des Wohnkantons, für welche eine Kostengutsprache vorliegt. Notfallbehandlungen ausserhalb des Wohnkantons werden zum gültigen Spitaltarif des Standortkantons vergütet.
Kontakt: andrea.primosig@bl.ch, 061 552 91 65
Für die Kommunikation von besonders schützenswerten Daten, ist die HIN-Mail-Verbindung zu benutzen:
spitalrechnungen-bl@hin.ch
Spitaltarife aktuell