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Arbeitssicherheit
Das Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) bildet die Basis für den Schutz der Mitarbeitenden. In den entsprechenden Verordnungen werden die technischen, organisatorischen und personellen Vorkehrungen geregelt. In einer Wegleitung dazu werden die Ausführungsbestimmungen konkretisiert und wo notwendig auf andere Regelwerke und Normen verwiesen.
Im Allgemeinen gelten folgende Grundsätze:
Zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden sind Massnahmen zu treffen, die
- nach der Erfahrung notwendig,
- nach dem Stand der Technik anwendbar und
- den Verhältnissen des Betriebes angemessen sind.
Die betrieblichen Einrichtungen und die Arbeitsabläufe sind so zu gestalten, dass die Arbeitnehmenden weder gesundheitlich gefährdet noch überbeansprucht werden. Mit einem Sicherheitskonzept gemäss der EKAS-Richtlinie 6508 muss jeder Betrieb gewährleisten, dass die oben erwähnten Grundsätze eingehalten sind.
EKAS-Richtlinie 6508:
Die Richtlinie über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Richtlinie) gilt für alle Betriebe. Sie bezweckt die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu systematisieren und in das Führungssystem der Unternehmung einzubauen.
Ziel ist es, die Häufigkeit und Schwere von Unfällen zu senken, den Arbeitnehmenden sichere und gesunde Arbeitsplätze anzubieten. Damit werden Ausfälle und Fehlzeiten reduziert und damit die Kosten im Betrieb gesenkt.
Der Aufbau eines Sicherheitssystems ist Pflicht für alle Betriebe, welche Arbeitnehmende beschäftigen.
Wir beraten die Betriebe unentgeltlich telefonisch oder vor Ort zum Thema Arbeitssicherheit nach dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG). Wir kontrollieren mittels ASA - Systemkontrollen die Systematik und die Organisation der Arbeitssicherheit.
Weiterführende Links und Informationen:
Die 10 Elemente des ASA-Konzeptes
EKAS Arbeitssicherheit
Wegleitung Arbeitssicherheit
Pflichten des Arbeitgebers
Kontakt
Arbeitsinspektorat
Tel. 061 552 77 90
Fax 061 552 77 21
arbeitsinspektorat@bl.ch