Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Anrecht auf einen sicheren Arbeitsplatz. Es ist die Aufgabe der Arbeitgeberschaft, sie in ihrer Gesundheit während der Arbeit zu schützen.
Das KIGA Baselland kontrolliert, berät und unterstützt Arbeitnehmende sowie Arbeitgebende in genanntem Bereich.