- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
- Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
- Alles rund ums Thema Arbeit
- Arbeitnehmerschutz
- Arbeitsvertragliche Rechtsauskunft
- Normalarbeitsverträge (NAV)
Normalarbeitsverträge (NAV)
Normalarbeitsverträge (NAV) sind – anders als es der Name vermuten lassen würde – keine Verträge, sondern arbeitsrechtliche Erlasse auf Bundes- oder Kantonsebene. Arbeiten Sie in einem der genannten Berufe oder möchten Sie jemanden mit einem solchen Beruf einstellen? Dann kann es sein, dass das Arbeitsverhältnis den Regelungen eines Normalarbeitsvertrages unterliegt.Wichtig: Grundsätzlich geht jede andere gesetzliche Bestimmung oder formgültige Vereinbarung dem NAV vor.
Normalarbeitsverträge Bund
- NAV für Arbeitnehmende in der Hauswirtschaft
- NAV für Assistenzärzte
- NAV für das Pflegepersonal
- NAV für die Erzieher in Heimen und Internaten
- NAV für milchwirtschaftliche Arbeitnehmende
- NAV für Privatgärtner
Wichtig: Die Mindestlöhne des NAV Hauswirtschaft sind gesamtschweizerisch zwingend und dürfen nicht unterschritten werden. Dieser gilt nur für Arbeitsverhältnisse ab 5 Stunden pro Woche.
Normalarbeitsverträge Kanton Basel-Landschaft
Weiterführende Links
- Für Informationen zur Alters- und Hinterlassenenversicherung, insb. zum vereinfachten Abrechnungsverfahren und zur Arbeitgeberstellung, konsultieren Sie bitte die Webseite der SVA Basel-Landschaft.
- Weiterführende Informationen zur wohngemeinschaftlichen Betreuung (auch: «Live-In-Betreuung» oder «24-Stunden-Betreuung») finden Sie auf der entsprechenden Webseite des Bundes.
- Bezüglich Arbeitsbewilligungen für ausländische Arbeitskräfte wenden Sie sich bitte an das Ressort Arbeitsbewilligungen.
Merkblätter
Kontakt
Arbeitsvertragliche Rechtsauskunft
Tel. 061 552 77 10