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- Schutz der persönlichen Integrität
Schutz der persönlichen Integrität
Arbeitgebende haben gegenüber ihren Mitarbeitenden eine Fürsorgepflicht und sind verpflichtet, die Arbeit so zu organisieren, dass die persönliche Integrität der Arbeitnehmenden gewahrt bleibt. Darunter verstanden werden die Achtung ihrer Persönlichkeit und der Schutz beispielsweise vor sexueller Belästigung, Mobbing oder Diskriminierung.
Das Arbeitsinspektorat berät Arbeitgebende über
- gesetzliche Regelungen zum Schutz der persönlichen Integrität,
- die Schaffung eines belästigungs-, ausgrenzungs- und diskriminierungsfreien Betriebsklimas,
- Präventionsmassnahmen,
- Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation.
Das Arbeitsinspektorat überprüft, ob ein Betrieb alle erforderlichen Massnahmen getroffen hat, um die persönliche Integrität seiner Mitarbeitenden zu schützen. Es ist jedoch nicht auf die psychologische Betreuung oder Beratung von Betroffenen ausgerichtet und schlichtet keine individuellen Streitigkeiten zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden.
Anlaufstellen
Anlaufstellen:
- Mobbing-Beratungsstellen (look@work / GGG Wegweiser)
- Anlauf- & Beratungsstelle für Arbeitgebende (Movis)
- Mediation Schweiz FSM (Mediatorensuche)
- Anwaltsverband Baselland (Anwaltssuche)
- Hausarzt/Hausärztin
Weiterführende Informationen
Kontakt
Arbeitsinspektorat
Tel. 061 552 77 90
Fax 061 552 77 21
arbeitsinspektorat@bl.ch