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Befreiungsverfügung für Chauffeure (ARV)
Arbeits- und Ruhezeiten für berufsmässige Chauffeure, Bestimmungen über Fahrtenschreiber, Befreiungsverfügungen etc. sind in den Chauffeurverordnungen ARV 1 und ARV 2 geregelt.
Hat Ihr ARV-unterstellter Betrieb Sitz im Kanton Basel-Landschaft oder sind Sie Arbeitnehmer eines solchen Betriebs und haben Sie Fragen, kontaktieren Sie bitte die ARV-Vollzugsstelle.
Befreiungsverfügung
Das Antragsformular zur Befreiung von der Aufstellung über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit ist online bei der ARV-Vollzugsstelle erhältlich.
Arbeitsbücher
Bestellungen von Arbeitsbüchern nehmen wir gerne telefonisch oder per E-Mail entgegen.
Fahrer- und Unternehmenskarten
Fahrer- und Unternehmenskarten können Sie auf der Website des ASTRA online bestellen.
Taxihalterbewilligungen
Antragsformulare für Taxihalterbewilligungen sind bei der Sicherheitsdirektion BL "Bewilligungen" in Liestal erhältlich.
Wegleitungen zu den Chauffeurverordnungen
Wegleitungen zu den Chauffeurverordnungen ARV 1 und ARV 2 können bei der interkantonalen Vereinigung für ARV-Vollzug, ARVAG, bestellt werden.
Formulare
Weiterführende Links
Kontakt
ARV-Vollzugsstelle
Tel. 061 552 77 15