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- Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
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- Öffentliche Arbeitsvermittlung (RAV)
- Anmeldung
- ## Anmeldung zur öffentlichen Arbeitsvermittlung (RAV) ##
Melden Sie sich möglichst frühzeitig noch während der Kündigungsfrist, jedoch spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV an. Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich beim RAV angemeldet haben. Melden Sie sich frühzeitig an, um so schon während der Kündigungsfrist von unseren Dienstleistungen zu profitieren und die Chancen auf eine neue Stelle zu erhöhen.
Die Schritte zur Anmeldung:
- Anmeldung (Online via Internet oder persönlich beim für Sie zuständigen RAV)
- Abschluss der Anmeldung und Einladung zum Erstgespräch auf dem RAV