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- Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
- Arbeitslosigkeit & Stellensuche
- Öffentliche Arbeitsvermittlung (RAV)
- Anmeldung
Anmeldung
Melden Sie sich möglichst frühzeitig noch während der Kündigungsfrist, jedoch spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim RAV an. Leistungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) können Sie frühestens ab dem Datum beziehen, an dem Sie sich beim RAV angemeldet haben. Melden Sie sich frühzeitig an, um so schon während der Kündigungsfrist von unseren Dienstleistungen zu profitieren und die Chancen auf eine neue Stelle zu erhöhen.
Die Schritte zur Anmeldung:
- Anmeldung (Online via Internet oder persönlich beim für Sie zuständigen RAV)
- Abschluss der Anmeldung und Einladung zum Erstgespräch auf dem RAV
1. Anmeldung beim RAV und nächste Schritte
Sind Sie von Stellenverlust betroffen oder bedroht, nutzen Sie am besten die Möglichkeit der Online-Anmeldung oder melden Sie sich beim für Sie zuständigen RAV an.
Achtung: Eine rückwirkende Anmeldung zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung ist nicht möglich. Melden Sie sich deshalb spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit an.
Wie und wo melde ich mich beim RAV an?
Zur Anmeldung beim RAV stehen ihnen 2 Möglichkeiten offen:
Halten Sie für die Anmeldung die folgenden Dokumente bereit:
- Personalausweis (ID oder Pass)
- Sozialversicherungsausweis (AHV Karte) oder Krankenversicherungs-Ausweis
- Für Ausländerinnen und Ausländer: Ausländerausweis
Was geschieht danach?
Nach erfolgreicher Online-Anmeldung wird das zuständige RAV in der Regel innert 24 Stunden mit Ihnen telefonisch Kontakt aufnehmen um den administrativen Prozess der Anmeldung zusammen mit Ihnen abzuschliessen und um allfällige offene Fragen mit Ihnen zu klären. Danach erhalten Sie eine Einladung zum einem Erstgespräch.
2. Anmeldung persönlich auf dem für Sie zuständigen RAV
Zur Anmeldung kontaktieren Sie das für Sie zuständige RAV. Die weitere Vorgehensweise wird sodann direkt mit Ihnen abgesprochen und die nächsten Schritte werden in die Wege geleitet. Bitte halten Sie zur Anmeldung auf jeden Fall die folgenden Dokumente bereit:
- Personalausweis (ID oder Pass)
- Sozialversicherungsausweis (AHV Karte) oder Krankenversicherungs-Ausweis
- Für Ausländerinnen und Ausländer: Ausländerausweis
Nach Abschluss der Anmeldung erhalten Sie die Einladung zum Erstgespräch.

2. Einladung zum Erstgespräch
Nach dem Abschluss der Anmeldung erhalten Sie eine Einladung zu einem Erstgespräch mit Ihrer Personalberaterin / Ihrem Personalberater.
Die Beratung im RAV hat zum Ziel, dass Sie möglichst rasch und nachhaltig wieder in der Berufswelt integriert sind. Eine erfolgreiche Stellensuche muss an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes ausgerichtet sein. Zusammen mit Ihrer Personalberatung machen Sie eine Analyse Ihrer Stärken und Schwächen und erarbeiten einen Plan für Ihre Stellensuche. Dazu gehört auch das Erstellen von überzeugenden Bewerbungsunterlagen und das Wissen, wie ein Vorstellungsgespräch erfolgreich absolviert werden kann. In regelmässigen Gesprächen überprüfen Sie die Zielerreichung. Um den Wiedereingliederungsprozess zu unterstützen, stehen Kurse, Beschäftigungsprogramme oder weitere, individuell zu bestimmende Massnahmen zur Verfügung.
Welche Unterlagen sollten Sie noch bereithalten?
Die folgenden Unterlagen sollten Sie zudem noch bereit halten:
- als Kopie: Krankenkassen Ausweis
- als Kopie: Kündigungsschreiben
- als Kopie: Letzter Arbeitsvertrag
- als Kopie: Arztzeugnisse (falls Sie zurzeit arbeitsunfähig sind oder falls Sie in den letzten drei Monaten arbeitsunfähig waren)
- als Kopie: Komplettes Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Diplome, Zeugnisse, Bewerbungsschreiben)
- Bisher getätigte Arbeitsbemühungen (Dokumentation Ihrer Stellensuche)
Arbeitsbemühungen
Beginnen Sie unmittelbar nach der Kündigung mit der Stellensuche und dokumentieren Sie ihre Stellensuche. Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema Arbeitsbemühungen.
Informationstool für Stellensuchende
Es ist hilfreich, wenn Sie sich bereits vor der Anmeldung über Leistungen und Fristen sowie über ihre Rechte und Pflichten informieren. Dazu stellen wir Ihnen ein interaktives e-learning-Tool zur Verfügung. Es liegt in Ihrer Eigenverantwortung, sich zu informieren. Daher empfehlen wir Ihnen sehr, das e-Tool vollständig durch zu arbeiten: Start E-Learning-Tool
Weiterführende Informationen des SECO auf arbeit.swiss
Auf der Web-Seite des SECO, arbeit.swiss, finden Sie weitere, ausführliche Informationen zum Thema Anmeldung und Registrierung beim Job-Room.