- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion
- Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA)
- Arbeitslosigkeit & Stellensuche
- Qualifizierung
Qualifizierung
Arbeitsmarktliche Massnahmen
Unterstützung bei Ihrer arbeitsmarktlichen Integration
Die arbeitsmarktlichen Massnahmen unterstützen Sie bei der Stellensuche, damit Sie sich rasch und dauerhaft wieder in den Arbeitsmarkt integrieren können.
Das KIGA Baselland stellt Ihnen in Zusammenarbeit mit anerkannten Institutionen in den Bereichen Standortbestimmungen, Bildungsmassnahmen und Beschäftigungsprogrammen ein vielfältiges Angebot zur Verfügung:
Gesamtübersicht Arbeitsmarktliche Massnahmen BL
Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV. Zusammen mit der zuständigen RAV-Personalberatung klären Sie ab, welche Massnahme am besten geeignet ist, Ihre Stellensuche erfolgreich zu gestalten.
"Bewerbungsstation" - der Treffpunkt für Stellensuchende
Einen Anfang finden
Im Kontakt-, Informations- und Schulungszentrum "Sprungbrätt" in Therwil haben Sie die Möglichkeit sich in einer Infothek mit diverser Fachliteratur für Ihre Stellensuche auseinanderzusetzen. Zudem haben Sie Zugriff auf einen PC für das Erstellen Ihrer Bewerbungsunterlagen. Das Treffen und Austauschen mit anderen Stellensuchenden ermöglicht Ihnen die Erweiterung Ihres Netzwerkes und das Einholen von Feedbacks zu Ihrer Stellensuche.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Kontakt
SANTIS Training AG
Ringstrasse 75
4106 Therwil
Tel. 061 406 93 90
Einarbeitungszuschüsse
Das neue Arbeitsverhältnis absichern
Die Arbeitslosenversicherung kann das Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses, welches Ihre Arbeitslosigkeit ganz beendet, mit Einarbeitungszuschüssen (EAZ) unterstützen.
Wenn Ihre Anstellung für den neuen Arbeitgeber mit einem ausserordentlichen, betriebsunüblichen Einarbeitungsaufwand verbunden ist, können EAZ an den Arbeitgeber als Reduktion der Lohnkosten für seine Aufwendungen ausgerichtet werden. Der EAZ entspricht durchschnittlich 40% des Bruttolohnes während längstens 6 Monaten. In begründeten Ausnahmefällen kann die Einarbeitungszeit auf längstens 12 Monate ausgedehnt werden.
Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV.
Um den ersten Teil des Gesuchs auszufüllen und einzureichen, klicken Sie als stellensuchende Person bitte auf diesen Link. Nach der Einreichung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit einem weiteren Link. Dieses Mail leiten Sie bitte an die Kontaktperson des zukünftigen Arbeitgebenden weiter. Über den Link in diesem Mail gelangt der zukünftige Arbeitgebende zum zweiten Teil des Gesuchs, das von ihm ausgefüllt werden muss. Erst wenn beide Teile ausgefüllt sind, ist das Gesuch vollständig.
Mobilitätsbeiträge
Pendeln zum neuen Arbeitsort
Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Ihre geographische Mobilität. Wenn Sie zur Beendigung der Arbeitslosigkeit ausserhalb Ihrer Wohnortsregion eine feste Stelle angenommen haben, kann die finanzielle Einbusse, die durch Ihre höhere Mobilitätsbereitschaft entsteht, mit Mitteln der ALV ausgeglichen werden.
Mobilitätsbeiträge umfassen „Pendlerkostenbeiträge“ (Peko) und „Wochenaufenthalterbeiträge“ (Woko).
Die Peko können Sie während höchstens 6 Monaten erhalten, wenn Sie ausserhalb Ihrer Wohnortsregion eine Stelle angenommen haben. Peko decken die Fahrkosten, die im Vergleich zur letzten Anstellung zusätzlich für das tägliche Pendeln zwischen dem Wohnort und dem neuen Arbeitsort entstehen.
Die Woko können Sie während höchstens 6 Monaten erhalten, wenn Sie von Ihrem neuen Arbeitsort nicht täglich an Ihren Wohnort zurückkehren können. Woko decken die Mehrkosten, die im Vergleich zur letzten Anstellung entstehen. Woko setzen sich zusammen aus einer Pauschale für die auswärtige Unterkunft und den Mehrkosten für die Verpflegung sowie aus dem Ersatz der nachgewiesenen Kosten für eine Fahrt pro Woche vom Wohnort an den Arbeitsort (im Inland) und zurück.
Formular Mobilitätsbeiträge
Gesuch Pendlerkosten. oder Wochenaufenthalterbeiträge
Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV.
Ausbildungszuschüsse
Berufsabschluss für Erwachsene
Mit Ausbildungszuschüssen (AZ) unterstützt die ALV die Realisierung einer beruflichen Grundausbildung durch Absolvieren einer Lehre (EFZ / EBA).
Wenn Sie mindestens 30 Jahre alt sind und keine abgeschlossene berufliche Ausbildung haben, können AZ für eine höchstens 3-jährige, in begründeten Fällen für eine 4-jährige Berufslehre gewährt werden.
Die AZ entsprechen der Differenz zwischen höchstens Fr. 3'500.- und dem im Ausbildungsvertrag festgelegten Bruttolohn des letzten Ausbildungsjahres. Die ausbildungsberechtigte Lehrfirma muss während der gesamten Dauer der Ausbildung mindestens den für das letzte Ausbildungsjahr orts- und branchenüblichen Lehrlingslohn entrichten, sofern Sie im entsprechenden oder nahe verwandten Beruf mindestens 6 Monate berufliche Erfahrungen vorweisen können.
Gesuch Ausbildungszuschüsse (AZ)
Folgegesuch Ausbildungszuschüsse (AZ)
Bestätigung Arbeitgeber Ausbildungszuschüsse (AZ)
Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV.
Förderung der selbständigen Erwerbstätigkeit
Auf eigenen Beinen stehen
Wenn Sie beabsichtigen Ihre Arbeitslosigkeit mit der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit zu beenden, können Sie für die Planungsphase Ihres Projektes Taggelder der ALV beanspruchen.
Die Planungsphase dient der Vorbereitung zur Aufnahme einer wirtschaftlich tragfähigen und dauerhaften selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Gewährung der entsprechenden Taggelder bedeutet die Befreiung von den Pflichten gegenüber der ALV für die Dauer der bewilligten Planungsphase (Beratungsgespräche, Stellensuchpflicht und arbeitsmarktliche Massnahmen).
Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist Ihre Anmeldung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV.
Kontaktadressen
Tel 061 552 77 77
Arbeitsmarktliche Massnahmen
ema-amm@bl.ch